Es gibt immer wieder Diskussionen wegen Teilnahme am Straßenverkehr hinterm Steuer, bei bestehenden Anfallsleiden, oder der Vorbeugung evtl. auftretender Anfälle aufgrund Hirnverletzungen oder Hirn-OPs.
Ob dieses Strafmaß des Urteils jetzt diskutabel ist oder nicht, lasse ich einmal dahingestellt.
Fakt ist. dass der Angeklagte keine Genehmigung zu Teilnahme am Straßenverkehr hatte und Angaben gegenüber der Führerscheinstelle, sowie Anfälle den Arzt gegenüber verschwieg, bzw. falsch angab. Hier kann man fast von Vorsatz ausgehen.
Dieses Urteil sollte eine Warnung sein an Personen, welche sich ebenfalls ähnlich verhalten. Nehmt ein Fahrverbot des Arztes bitte ernst.
Ich stelle hier vorerst dazu ein Zitat des Spiegelsonline, im allgemeine Interesse und Information der im Forum Betroffenen ein.
Sobald das Urteil mit AZ bekannt ist, wird der Beitrag durch Dieses ersetzt.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/hamburger-todesfahrer-von-eppendorf-zu-dreieinhalb-jahren-verurteilt-a-837025.htmlHohe Haftstrafe für Hamburger Todesfahrer
.....Der 40-Jährige hatte im vergangenen Jahr im Hamburger Stadtteil Eppendorf vier Menschen totgefahren, unter ihnen waren die Eltern von Woody, Wanja und Jona Mues. .....
Am 12. März 2011 raste Caesar S. in Folge eines epileptischen Anfalls auf einer großen Kreuzung über eine rote Ampel, sein Wagen schleuderte in eine Gruppe von Fußgängern und Radlern. Neben dem Ehepaar Mues starben der Sozialwissenschaftler Günter Amendt und die Künstlerin Angela Kurrer. Drei weitere Opfer erlitten Verletzungen. S. musste sich seit dem 26. März 2012 vor dem Hamburger Landgericht verantworten.
Nun wurde der Todesfahrer wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen für schuldig gesprochen. Die Richter entschieden sich zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung und verurteilten den 40-Jährigen am Dienstag zu drei Jahren und sechs Monaten Haft. Außerdem wird S. für fünf Jahren der Führerschein abgenommen, "leider nicht für immer, wenn ich das mal in meinen eigenen Worten sagen darf", sagte Richterin Woitas. Dazu fehle die juristische Grundlage. Strafschärfend käme für S. hinzu, dass durch seine Schuld vier Menschen ums Leben gekommen seien und viele verletzt wurden, sagte sie. "Ihre Tat berührte fast die Voraussetzungen des bedingten Vorsatzes." ...
....."Hohes Maß an Pflichtwidrigkeit"
Die Vorsitzende Richterin sprach in der Urteilsbekundung von einem "hohen Maß an Pflichtwidrigkeit". Der Angeklagte habe Warnsignale für seine Epilepsie missachtet und sogar seinem Arzt Anfälle verschwiegen. Außerdem sah es das Gericht als erwiesen an, dass S. in der Nacht vor dem Unfall bis 2.30 Uhr Cannabis konsumiert hatte. "Sie haben während des Prozesses nicht zu Ihrer Schuld gestanden", sagte die Richterin an S. gewandt.....
S. selbst drückte kurz vor dem Richterspruch sein Bedauern aus. "Seitdem der Unfall passiert ist, beschäftigt mich das Ereignis jeden Tag und jede Stunde", sagte der 40-Jährige. Es werde ihm wohl nie Ruhe lassen. ....
Ich bitte um Beachtung, auch wenn es noch so schwer fallen dürfte. Ausreden helfen nach eine Unfall nicht weiter, wenn die Tatsachen fest stehen. Hier kommt auch noch verschärfend vorheriger Canabiskonsum dazu, was alleine schon eine Fahruntüchtigkeit darstellt.
Gruß Fips2
Anm.
Es stellt sich jetzt aber auch grundlegend die Frage, ob einem auferlegten Fahrverbot, durch das der Patient ja graviernde Nachteile hat, kein Merkzeigen G vom Versorgungsamt zuzusprechen ist, damit er wegen seiner Erkrankung einen Nachteilsausgleich erhält. Ob es dazu mittlerweile Urteile gibt, welche dem Patienten diesen Nachteil zusprechen, ist mir nicht bekannt. Auf jeden Fall würde es den Anreiz zur widerrechtlichen Teilnahme am Straßenverkehr des Betroffenen einschränken / nicht nötig machen. Irgendwie muss der Betroffene ja seinem Lebensunterhalts-Erwerb nachgehen, zu dem ja heute meist eine gewisse Mobilität dringend erforderlich ist.
Hier einige Quellen, welche besagen dass ein Merkzeichen G bei Epilepsie u.U. zuzuweisen ist.
http://www.betanet.de/download/betanet_561_Epilepsie---Schwerbehinderung.pdfhttp://www.epilepsie-shg-soltau-nord.com/epilepsie_und_rechtsfragen_a_versicherungen.htmlhttp://www.neuro24.de/show_glossar.php?id=249Bei einem Schwerbehinderten mit psychischen und neurologischen Behinderungen kommt der Nachteilsausgleich "G" erst ab einem GdB von 70 in Betracht, weil erst bei dieser Höhe des GdB ein Vergleich mit epileptischen Anfällen mittlerer Häufigkeit gegeben ist
Ich persönlich würde mit dem Versorgungsamt versuchen zu klären das Merkzeichen zu erhalten, falls ein Fahrverbot ausgesprochen wird. Für eine schriftliche Attestierung des Fahrverbots ist für den Nachweis zu sorgen, damit man den VA gegenüber Belege hat. Evtl. soll der Arzt die Häufiigkeit der Anfälle im Attest benennen, damit man den entsprechenden GdB erhält.