HirnTumor-Forum

Autor Thema: THC bei Glioblastom IV  (Gelesen 15447 mal)

andreahe

  • Gast
THC bei Glioblastom IV
« am: 10. Februar 2004, 18:20:52 »
Ich habe heute eine Studie gefunden in der THC (Hasch) im Tierversuch überraschende Erfolge bei Glioblastom IV hatte, diese Studie wurde 2000 begonnen weiß irgendjemand etwas über den weiteren Verlauf ?
Lohnt sich der Versuch ? (Anm.: Unser Freund hat vorher noch nie irgendetwas in diese Richtung genommen würde aber bei der Diagnose alles ausprobieren was auch nur irgendeine Chance bietet sein Leben zu verlängern)  Wer ist selbst an Glioblastom IV erkrankt und hat dies im Selbstversuch ausprobiert ? Ich bekomme überall nur wieder die Ergebnisse der spanischen Studie von 2000 präsentiert, wer hat eigene Erfahrungen mit dem Thema, über die Legalität dieses Eigenversuches macht sich unser Freund keine Sorgen denn laut Aussage des Arztes hat er ohnehin nur "so zwischen 10-14 Monate zu leben, als netter Hinweis : "Schaun sie sich rechtzeitig um eine Pflege um"

pit007

  • Gast
Re:THC bei Glioblastom IV
« Antwort #1 am: 11. Februar 2004, 13:17:40 »
Ich habe heute eine Studie gefunden in der THC (Hasch) im Tierversuch überraschende Erfolge bei Glioblastom IV hatte, diese Studie wurde 2000 begonnen weiß irgendjemand etwas über den weiteren Verlauf ?

... Ich wusste bis dato noch nicht mal von der Studie. Hast Du da genauere Infos (zB. Link im WWW) ?

[....] laut Aussage des Arztes hat er ohnehin nur "so zwischen 10-14 Monate zu leben, als netter Hinweis : "Schaun sie sich rechtzeitig um eine Pflege um"

Ehrlichgesagt würde ich mich als Patient eher sofort nach einen neuem Arzt umschauen. Was ist denn das für eine Aussage ?? Also, sorry....  >:(

andreahe

  • Gast
Re:THC bei Glioblastom IV
« Antwort #2 am: 11. Februar 2004, 18:25:09 »
Link existiert nicht mehr

Den Bericht habe ich auf dieser und vielen anderen Seiten gefunden, auch über die Wirkungsweise in der Schmerztherapie wo THC schon als Medikament zugelassen ist.

Link existiert nicht mehr


Die Aussage wurde übrigens nicht direkt zum Patienten gemacht sondern zu den Angehörigen -trotzdem: Wann jemand stirbt bestimmt sicher kein Arzt und wir hoffen einfach ganz fest dass er zu den 2- 3% % Langzeitüberlebenden gehört, als Freunde stehen wir ziemlich hilflos daneben, momentan suchen wir einfach alle positiven Berichte zusammen, die wir finden können, denn mit negativen Berichten sind wir ohnehin eingedeckt. Ich würde gerne mit jemanden Kontakt aufnehmen der trotz Diagnose Glioblastom IV jemanden finden, der bei der Diagnose Glioblastom IV länger als der Durchnitt von 12-14 Monate lebt und zwar nicht als Pflegefall sondern so dass er noch viel unternehmen kann.
« Letzte Änderung: 17. August 2010, 11:04:28 von Bluebird »

Ulrich

  • Gast
Re:THC bei Glioblastom IV
« Antwort #3 am: 20. Februar 2004, 18:46:40 »
Hier ein Artikel über die Verwendung von THC als Mittel gegen Übelkeit und Brechreiz bei Chemotherapie.


Die rechtliche Situation sieht derzeit (März 2004) so aus:

Cannabis für Kranke: Deutschland schiebt den Riegel vor
Entscheidung greift aber nicht automatisch in Medikamentenkonsum ein

Quelle

Zitat: Köln (pte, 10. März 2004 15:19) - Fünf Klagen zum Thema "Cannabis als selbstverabreichte Schmerztherapiemittel" sind vom Kölner Verwaltungsgerichtshof abgewiesen worden. Nach Berichten im Spiegel sind die Betroffenen Menschen, die an Morbus Crohn, Aids und multipler Sklerose leiden und deren Schmerzen durch das Rauchen von Cannabis deutlich gelindert wurden. Sie hofften auf eine Ausnahmeregelung vom Suchtgift-Gesetz, die ihnen eine Verwendung zu therapeutischen Zwecken ermöglichen würden.

Nicht ausdrücklich betroffen von dem Gerichtsurteil sind allerdings jene Arzneimittel, die Cannabinoide enthalten. Diese verschreibungs- und rezeptpflichtigen Medikamente sind weiterhin erhältlich, obgleich sie arzneimittelrechtlich nicht zugelassen sind. "Viele chronisch Kranke helfen sich mit Cannabis selbst", weiß der Experte Franjo Grotenhermen von der "Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin" http://www.cannabis-med.org . Hintergrund der Geschichte: Im Dezember 1999 hatten acht Patienten, die wegen Suchtgift-Missbrauchs angeklagt waren, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um eine Legalisierung des Cannabis-Konsums aus Gesundheitsgründen zu erwirken.
Das Verfassungsgericht hatte die Beschwerde im Jänner 2000 aus formalen Gründen mit der Begründung, der ordentliche Rechtsweg sei nicht ausgeschöpft, nicht zur Entscheidung angenommen. Seither führen die Patienten Musterprozesse. Zwei Patienten, einer mit multipler Sklerose, der zweite mit Morbus Crohn, konnten Freisprüche vor Strafgerichten erreichen. Davon ist jedoch erst einer rechtskräftig.

Das nunmehrige Urteil des Verwaltungsgerichts war eine Bestätigung der Ablehnung auf Erteilung einer Ausnahmeregelung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. "Eine solche Genehmigung wird sonst nur zu wissenschaftlichen Zwecken erteilt", erklärt Grotenhermen gegenüber pressetext.austria. Das Gericht begründet das Urteil damit, dass die Patienten auf das Medikament Dronabinol umsteigen können. Da dieses Medikament aber arzneirechtlich nicht zugelassen ist, müssen es die Patienten selbst bezahlen. "Im Prinzip bedeutet das Urteil damit einen Rückschritt für die Behandlung mit Cannabis-Präparaten", so Grotenhermen.

Nach Vorschlägen, die durch eine Anzahl von Interessensgruppen in Gesprächen mit dem kanadischen Gesundheitsministerium beraten werden, könnte medizinisches Marihuana bald in kanadischen Apotheken erhältlich sein. Vertreter des kanadischen Gesundheitsministeriums haben sich im Februar hinter verschlossener Tür mit Apothekern, medizinischen Experten, der Polizei und medizinischen Cannabiskonsumenten getroffen, um eine weitere Erleichterung des Zugangs zu medizinischem Cannabis zu diskutieren. Im Februar 2004 gab es in Kanada nach Berichten des Calgary Herald 710 registrierte medizinische Marihuanakonsumenten, die mit einer Erlaubnis der Regierung Marihuana arzneilich verwenden dürfen.



Und noch eine weitere Information:

Quelle: Ärzte Zeitung, 10.03.2004
------------------------------------------------------------------------

Zitat: Cannabisanbau bleibt verboten

Richter erlauben keine Sonderregeln für chronisch Kranke

KÖLN (akr). Chronisch Kranke dürfen Cannabis und Marihuana weiterhin nicht für eigene therapeutische Zwecke anbauen oder kaufen. Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Köln gestern bekannt gegeben.

Das Gericht wies die Klagen von fünf Patienten ab, die an Krankheiten wie Aids, Multipler Sklerose oder Morbus Crohn leiden. Die Patienten machten geltend, daß sie durch das Rauchen von Cannabis oder Marihuana ihre Beschwerden erheblich lindern können.

Deshalb wollten sie vor Gericht eine Ausnahmegenehmigung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erstreiten. Das Institut kann für wissenschaftliche oder andere öffentliche Zwecke die Erlaubnis für den Anbau oder Erwerb dieser Stoffe erteilen. Diese Voraussetzungen liegen nach Auffassung des Gerichts nicht vor.

Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Fälle hat das Gericht die Berufung zum Oberverwaltungsgericht in Münster zugelassen.

AZ: 7K 1023/01, 7 K 1979/01, 7 K 8281/01, 7 K 36/02, 7 K 8135/02





« Letzte Änderung: 23. Juni 2008, 21:02:54 von Ulrich »

Ulrich

  • Gast
Re:THC bei Glioblastom IV
« Antwort #4 am: 02. April 2004, 12:31:45 »
Cannabis auf Kassenrezept - ein Modell ohne Perspektive?

Nachfrage hat Erwartungen in Niederlanden nicht erfüllt


Link existiert nicht mehr


Zitat: DEN HAAG (dpa). Das Experiment der niederländischen Regierung, Kranken durch Verkauf von Cannabis auf Rezept zu helfen, droht zu scheitern.
Legale Abnehmer gesucht: Cannabis-Aufzuchtstation in den Niederlanden.

Die Politiker wollten tausenden Patienten mit Multipler Sklerose, Krebs oder Aids die "weiche" Droge mit amtlichem Segen in der Apotheke anbieten. Deshalb vergaben die Niederlande im vergangenen September als erstes Land Lizenzen zum Anbau von Cannabis für Gesundheitszwecke. Zwei Betriebe sollten den Stoff produzieren. Rund ein halbes Jahr später sieht die Bilanz äußerst bescheiden aus.

"Die Nachfrage hat die Erwartungen bisher nicht erfüllt", räumt Bas Kuik vom Gesundheitsministerium in Den Haag ein. Statt der erwarteten 8000 Patienten seien nur 1000 mit Cannabis-Rezepten in die Apotheken gekommen. Und weil die Verbrauchernachfrage so gering blieb, konnten auch die Erzeuger weniger Stoff absetzen. Die beiden Hersteller fürchten um ihre Existenz.

"Uns steht das Wasser bis zum Hals. Wir halten so nicht mehr lange durch", sagt Tjalling Erkelens. Sein Betrieb im nordniederländischen Veendam hat bisher etwa 100 Kilogramm Cannabis geliefert. Seit zwei Monaten hat der Staat keinen Nachschub mehr geordert.

Anders als von Politikern erwartet, erweisen sich vor allem Coffee-Shops und illegale Anbieter als starke Konkurrenz für "Apotheken-Cannabis". Ein Hauptgrund ist offenbar der Preis. Fünf Gramm der amtlichen Droge kosten 44 bis 50 Euro. Im Coffee-Shop sind fünf Gramm des Stoffes aber schon für 10 Euro zu haben. Zudem erstatten längst nicht alle Krankenkassen die Kosten für Cannabis auf Rezept.

Die Gesundheitsbehörden warnen vor dem Einkauf im Coffee-Shop. Die Cannabis-Qualität entspreche dort nicht den Anforderungen.


« Letzte Änderung: 17. August 2010, 11:05:15 von Bluebird »

Jens

  • Gast
Re:THC bei Glioblastom IV
« Antwort #5 am: 02. April 2004, 15:56:04 »
hmm tja,

bei diesem thema scheiden sich die geister. es fängt ja schon mit der diskussion über generelle legalisierung an. laut statistik ist alk viel gesundheitsschädlicher...blabla und so weiter. aber sobalt das wort droge fällt fallen bei vielen leuten die rollläden.

also mal ehrlich, wir bekommen gesagt: so naja ihr leben ist bald vorbei aber hüten sie sich vor den gefährlichen drogen  :-\

mein vater hatte genau 6 monate von diagnose bis zu seine tod. am ende hat er eine schmerztherapie mit Opiaten bekommen um noch einigermaßen bei uns sein zu können.
warum zu teufel soll es nicht legal sein THC in bestimmten maße zu komsumieren? man kann damit bestimmte beschwerden lindern und ich finde man sollte die möglichkeit nutzen dürfen.

ich selbst (26) habe auch einen tumor mit begleitenden epileptischen anfällen. aus diesem grund verzichte ich auf viele dinge. ich habe täglich fokale anfälle in wange und arm.
THC hat nachgewiesen entspannende wirkung und der gelegendliche konsum mindert die anfallshäufigkeit. noch fragen?

ich finde das modell in holland nicht schlecht. allerdings verstehe ich die problematik der anbieter. schließlich ist es dort sehr einfach an billigeres hasch zu kommen.

ich denke in dtl. wäre das einen versuch wert. es dürfte doch relativ unproblematisch sein, kriterien festzulegen wer thc verschrieben bekommen darf.

liebe grüße
jens
« Letzte Änderung: 18. August 2004, 18:53:43 von Ulrich »

 



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