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Autor Thema: Epileptische Anfälle  (Gelesen 24582 mal)

Offline Pedro

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Re:Epileptische Anfälle
« Antwort #15 am: 17. November 2013, 20:32:37 »
Hallo KaSy,
Hallo Schwede,

Danke für eure Worte.
Ich konnte vorerst keinen wirklichen Unterschied beim Wechsel von Keppa zu Levebon feststellen, auch die anfängliche Müdigkeit hat sich mittlerweile etwas gebessert.

Ich werde aber die Sache jedenfalls im Dezember mit einem Facharzt für Neurologie noch besprechen. Bisher hat mir nur das Krankenhaus gesagt, dass ich Keppa - das ich dort bekommen habe - niemals in der Apotheke bekommen würde. Ob das wirklich so ist möchte ich durchaus noch hinterfragen. Anfang Dezember habe ich auch meinen tourlichen Kontrolltermin bei den Neurochirurgen des Landesklinikum Graz, wo der Verlauf des Meningeoms behandelt werden soll.

LG Pedro

fips2

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Re:Epileptische Anfälle
« Antwort #16 am: 18. November 2013, 07:24:22 »
Der Neurologe oder Arzt überhaupt, hat Arzneimittelhoheitsrecht.
Wenn er "Aut Idem" auf dem Rezept ankreuzt, dann darf dir der Apotheker nur das angegebene Medikament geben und kein Generika.
Gerade diese Verordnungsart ist bei oft ein Muss, da die Patienten genau auf dieses Medikament eingestellt sind und Zusatzstoffe die Wirkung verändern können.

Hier hat der Gesetzgeber mit dem damaligen Generikagesetz eine Verschlimmbesserung im guten Glauben, dass Generika dem Original zu 100%  entsprechen  sollte,  geschaffen.  Das Schlimme dabei ist, dass es den Patienten immer noch so von Politik und Kostenträgern so vorgegaukelt wird, obwohl sie von den Unterschieden des Generika zum Original wissen sollten. Zumindest das Gesundheitsamt, sowie deren Arzneimittelbehörde, sollte die Zusammensetzungen der Medikamente kennen, da sie ja auch die Marktfreigaben erteilen müssen.

Die Frage ist aber, ob das Medikament wirklich ein Generika ist. Manche Hersteller verpacken die gleichen Tabletten, oder Medikamente, in andere Verpackungen und verkaufen sie dann als Generika. Das sind marktpolitische Gründe.
Man kann aber den Originalhersteller anfragen, in wie weit das Generika dem Original entspricht. Er sollte die Zusammensetzung  des Generika kennen, aus produktrechlichen Gründen, da der Nachahmer die Zusammensetzung preis geben muss. Kleinigkeiten können große Wirkungen haben.

Nur mal am Beispiel Aspirin.
Es wird von ASS-Ratiopharm als Generika vermarktet. Bestandteile  NUR ASS +Stärke.
Das Original enthält noch außer ASS und der Stärke, wirkfördernde Substanzen, welche manche Patienten nicht vertragen können, oder eine stärkere Wirkung hervorrufen.
Das kann fatale Wirkungen hervorrufen. Deshalb die Aut-Idem-Regelung.

Nachtrag:
Es kann schon mal passieren, dass der Arzt oder die Arzthelferin das Aut Idem-Kreuzchen vergisst Der Apotheker wird euch dann das Generika geben müssen, mit dem eure Krankenkasse den Vertrag/preis abgeschlossen/ausgehandelt hat. Immer in der Praxis darauf achten, dass das Kreuz links oben gesetzt ist.
In der Apotheke: Bittet den Apotheker den Arzt anzurufen, wenn ihr euch sicher seid, dass ihr das Originalpräparat bekommen solltet. Notfalls ein neues Rezept holen.
Im Extremfalle ohne Aut Idem, kann es sein, dass ihr jedes mal ein anderes Generika bekommt, auf das sich der Körper neu einstellen muss. Zumindest kann es im Laufe des Jahres, nach den Preisfestlegungen, so geschehen. Das ist nicht sinnvoll und therapeutisch nicht so gewollt.
« Letzte Änderung: 18. November 2013, 17:26:21 von fips2 »

 



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