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Brauche dringend Hilfe - Thema Durchsetzen Patientenverfügung

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fips2:
Hallo pem
Ich würde bei einem Vormundschaftsgericht die Frage klären, in wie weit die Angehörigen, falls denn ein Gesundheitszustand besteht, welcher für einen Transport des Patienten spricht, ihn nach Hause zu holen und ihm dort seinen bekundeten Willen zuteil werden zu lassen.
Sprich
Unter normalen Hauspflege mittels Sozialstation bis zum Tod zu Hause betreuen.

Es kann in diesem Falle , so denke ich mit meiner Laienmeinung, kein Arzt mehr zwingenden Einfluss auf eine medizinische Versorgung mehr nehmen.
Der Arzt kann zwar den RTW rufen. Ob der Patient aber mitfährt entscheidet letztendlich der Patient, bzw, sein in der Patientenverfügung festgelegter Betreuer, den er mit der Durchsetztung seiner PV festgelegt hat.

Ein verständnisvoller Hausarzt wird sicher dem Willen des Patienten entsprechen.
Rechtlich wird er wohl eine Krankenhauseinlieferung mittels RTW
ausstellen und dazu raten. Ob diese Einlieferung durchgeführt wird steht aber nicht in seiner Macht. Er wäre dann rechtlich aus der Verantwortung raus.

Wegen unterlassener Hilfeleistung oder aktiver Sterbehilfe sollte der Betreuer auch raus sein, da er ja den schriftlich angeordneten Willen des Patienten folgt.

Achtung Laiensicht
Bitte mit dem für euch zuständigen Vormundschaftsrichter besprechen.
Diese Juristen sind in der Regel sehr verständnisvoll und helfen den Anghörigen.
Er hat es letztendlich in der Hand zu beurteilen ob er einer evtl. Verfolgung durch den Staatsanwalt statt gibt.

Ich wünsche dir dass ihr dem Wunsch des Patenten in seinem Sinne folge leisten dürft

Lg fips2

Rechtschreib Fehler korrigiert Fips2

Pem34:
Ihr Lieben, ich bin so verzweifelt. Nichts will klappen, aber auch gar nichts. Fips, so wie du vorgeschlagen hast, haben wir das auch in Erwägung gezogen. War sogar Vorschlag des Hausarztes. Klappt aber nicht, weil mein Vater 24 Stunden beatmet wird. In die Palliativversorgung würde er nur infrage kommen, wenn er stundenweise selbst atmen könnte. Ansonsten stimmt die Krankenkasse aus Kostengründen keiner häuslichen Pflege zu.

Der Oberarzt meinte, dass kein Arzt in Deutschland die vorhandene Versorgung beenden darf. Das hätte gleich abgelehnt werden müssen, da es aber eine Unfallsituation war....

Grundsätzlich zeigt der OA aber Gesprächsbereitschaft. Möchte nur Vorschläge von mir und er sagt mir, ob er es darf.

krimi:
Halo Pem,

das ist eine ganz schwierige Situation in der ihr steckt.
Bei meiner Mutter konnte die Beatmung erst abgestellt werden als feststand, dass sie Hirntod war.

Wichtig ist auch zu wissen, ob in der Patientenverfügung Maßnahmen wie künstliche Ernährung, Dialyse etc. berücksichtigt wurden, von deinem Vater abgelehnt werden.
Das ist wichtig für den Fall, dass es zu einem Multiorganversagen kommt. Wurde das in der Patientenverfügung nicht aufgeführt, dann könnt ihr nur auf einen verständnisvollen Arzt hoffen, der das Leiden nicht um jeden Preis verlängern will.

Ich wünsche euch viel Kraft in dieser Situation in der ihr jetzt seid.

Ganz liebe Grüße
krimi

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