die Verordnung von Methadon fällt unter das Betäubungsmittelgesetz-
Palliativärzte haben einen viel größeren Spielraum und Erfahrung darin Medikamente, dieses Spektrums zu verordnen.
Man muss nicht auf eine Palliativstation aufgenommen werden um die
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung( SPAV) in Anspruch zu nehmen.
SAPV kann als alleinige Beratungsleistung, Koordinationsleistung, additiv unterstützende Teilversorgung oder vollständige Patientenversorgung verordnet werden.
Leistungen nach SGB XI (Pflege) sind jedoch nicht Bestandteil der SAPV.
Quelle:
http://www.dgpalliativmedizin.de/allgemein/sapv.htmlEs ist sinnvoll erst mit einem SPAV Kontakt aufzunehmen und dann nach deren Empfehlung eine Verordnung ausstellen zu lassen.
hier sind mehrere Adresslisten zur ambulanten palliativen Versorgung:
http://www.dgpalliativmedizin.de/allgemein/adressen.htmlich finde die Suchmaschine etwas kompliziert, weil man SPAV nicht konkret eingeben kann
und bei ambulante Hospiz dann auch nichtmedizinische Angebote gezeigt werden-
ich würde über die Ärzteliste gehen oder in den stationären Hospizen danach fragen
oder unter SPAV Team in der jeweiligen Stadt googeln