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Autor Thema: Wieder Autofahren !?  (Gelesen 35495 mal)

Offline Smarty

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Wieder Autofahren !?
« am: 23. April 2015, 17:23:12 »
Hallo ihr Lieben!

ich habe da mal eine Frage:
Meinem Mann wurde nach einer Biopsie im Juli 14 (Glio) erst einmal bis zum nächsten Termin im November '14 im Bericht das "Führen eines Fahrzeuges" untersagt. Den zuständigen Arzt haben wir dann gefragt und wurden vertröstet, daß erstmal 1 Jahr ohne Anfälle vergehen muß. (steht ja auch auf der Seite der Hirntumorhilfe (Fahreignung)
Nun ist dieses Jahr bald vorbei (wir haben im Mai MRT und am 2.6.15 Termin in der Uniklinik Tübingen) und er hatte in der ganzen Zeit gottseidank keinen weiteren Anfall.  ;)

Mich würde nun interessieren, wie das mit dem Autofahren ist. Wer ist zuständig für die Wiedererteilung ? Der Oberarzt bzw. die Uniklinik, die dieses "Fahrverbot" ausgesprochen
hat ? Oder der Neurologe ? Muß ein EEG vorliegen oder nach was für Kriterien beurteilt wer diese Angelegenheit ?
Es ist ja nicht so, daß er wieder täglich zur Arbeit oder weite Strecken (z.B.Urlaub) fahren möchte. Er würde mich nur gern ab und zu von der Fahrerei entlasten.
Für uns ist es auch eine Frage, auch oder vor allem wegen der Versicherung. Bei Versicherungen weiß man ja nie, was denen im Fall der Fälle einfällt. So daß wir dies schriftlich haben, daß er fahren darf. Er ist sich durchaus bewußt, daß die Gefahr eines Anfalls irgendwie immer da ist.

Der Neurologe, bei dem mein Mann über 20 Jahre war, hat im April seine Praxis aufgegeben (er macht nur noch privatärztliche und gutachterliche Tätigkeiten). Diese Praxis wird nun im nahegelegenen Krankenhaus fortgeführt bzw. die Weiterbetreuung erfolgt dann da. Diese Ärztin hat zwar die Akte, aber kennt uns nicht bzw. umgekehrt.

Also alles bisschen schwierig. Und ich weiß nicht, was da richtig ist.
Ich bedanke mich schon jetzt für eure hoffentlich hilfreichen Tipps und Informationen  ;)

LG Smarty
« Letzte Änderung: 16. Juli 2015, 12:46:30 von Smarty »
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Offline krimi

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Re:Wieder Autofahren !?
« Antwort #1 am: 23. April 2015, 18:59:15 »
Hallo Smarty,

das Fahrverbot für deinen Mann - es wurde sehr wahrscheinlich nur in der Patientenakte deines Mannes notiert.
Mein erstes Fahrverbot wurde mir von dem Neurologen der Klinik in der ich zur AHB war ausgesprochen.
Ich durfte dann nach einem Jahr Anfallsfreiheit unter Medikation wieder Auto fahren.

Das zweite Fahrverbot wurde mir von meinem Neurologen auferlegt. Ich bin dann über ein Jahr kein Auto gefahren. Und erhielt dann von ihm auch das Okay, in beiden Malen.

Die EEGs waren zwischenzeitlich immer ohne Befund.

Ich kann nur raten schriftlich in der Klinik bei dem Arzt der das Fahrverbot ausgesprochen hat nachzufragen, wo er dieses Fahrverbot notiert oder gemeldet hat.
Ist es lediglich in der Krankenakte notiert, dann sprecht mit eurem Neurologen darüber und dein Mann kann nach diesem Jahr wieder Auto fahren.

Viele Grüße und viel Erfolg
krimi
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http://www.hirntumor.de/forum/index.php/topic,6956.msg50233.html#msg50233

Offline KaSy

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Re:Wieder Autofahren !?
« Antwort #2 am: 24. April 2015, 00:22:53 »
Hallo,
ich versuchs mal logisch sowie mit meinem "Bauchgefühl.

- Wenn von dem Fahrverbot die Fahrerlaubnisbehörde in Kenntnis gesetzt worden wäre, dann wäre die Fahrerlaubnis von dieser Behörde für den Verbots-Zeitraum eingezogen worden.
Das ist offensichtlich nicht geschehen.

- Nicht jeder Arzt spricht nach HT-OP Fahrverbote aus, ich wurde 5 mal operiert und mir wurde das Fahren nie verboten. Vielen hier wurde aber empfohlen, drei Monate nicht Auto zu fahren.

- Nach Epileptischen Anfällen sollte es gesagt werden. Aber auch hier ist es kein totales Verbot, sondern es geht um die Einsicht des Betroffenen, sein Leben und das der Anderen zu schützen.

- Die Erlaubnis, wieder fahren zu dürfen, hängt bei Epilepsie von der Dauer der Anfallsfreiheit ab. Dann geht man / der Neurologe / sonstige Ärzte davon aus, dass vermutlich kein Anfall mehr geschehen würde. Eine Garantie dafür gibt einem keiner!

- Wenn beim Fahren tatsächlich durch einen plötzlich doch auftretenden Anfall ein Unfall geschieht, ist es für die Polizei und für das Gewissen des Fahrers völlig egal, ob das Fahrverbot abgelaufen war.

- Meine Empfehlung, wenn sich der Autofahrer unsicher ist: Es gibt Möglichkeiten, mit PC-Programmen herauszufinden, ob man straßenverkehrstauglich ist. Ich habe ein solches Training bzw. Kontrolle in einer Reha-Klinik durchgeführt. Ich schätze, wenn man diesen Stresstest durchmacht und dabei keinen Anfall hat, dann kann man sich auch auf die Straße - nach und nach - wagen. Wo man diese Tests finden kann - keine Ahnung. Aber ich vermute mal: Neurologe, Fahrschule, Rehakliniken, Internet, ...
Wenn man schon im Müllkasten landet, sollte man schauen, ob er bunt angemalt ist.

Der Hirntumor hat einen geänderten und deswegen nicht weniger wertvollen Menschen aus uns gemacht!

Offline krimi

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Re:Wieder Autofahren !?
« Antwort #3 am: 24. April 2015, 08:45:36 »
Wenn ich da mal etwas widersprechen darf.

Auf dem 35. Hirntumorinfotag in Berlin Oktober 2014 wurde explizit gesagt, wann ein Fahrverbot gilt.

Festgehalten in den Begutachtungsleitlinien zur Fahrerlaubnis Stand April 2014.
Nachfolgend der Link zu den Begutachtungsleitlinien zum Thema Fahrerlaubnis.

Grundsätzlich gilt: Nach einer Hirntumor-OP gilt ein Fahrverbot von 3 Monaten. (s. Seite 43 Punkt 3.9.5 in dem Link)
Ist ein epileptischer Anfall aufgetreten, dann gilt ein Fahrverbot von einem Jahr. (s. Seite 45 in dem Link)
http://www.bast.de/DE/FB-U/Fachthemen/BLL/Begutachtungsleitlinien-2014.pdf?__blob=publicationFile

Hier auch veröffentlicht. http://www.hirntumor.de/forum/index.php/topic,6682.msg650463.html#msg650463

Zitat
… Es gibt Möglichkeiten, mit PC-Programmen herauszufinden, ob man straßenverkehrstauglich ist.

Während meiner AHB habe ich solch einen Test machen müssen, er gehörte zum neurologischen Programm. Diesem Test entsprechend war ich für den Straßenverkehr voll tauglich. Und doch durfte ich nicht fahren.

Natürlich liegt es auch an der Ehrlichkeit jedes einzelnen. Ein Problem wird es bei einem Unfall, wenn die Versicherung herausbekommt, dass ein Fahrverbot besteht. Dann zahlt sie eben nicht. Von dem eigenen Gewissen zu schweigen, wenn Personenschaden entsteht.

LG krimi
« Letzte Änderung: 26. April 2015, 09:11:00 von krimi »
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Re:Wieder Autofahren !?
« Antwort #4 am: 16. Juli 2015, 12:45:07 »
Hallo  :)

waren am 2.6. wieder in Tübingen zur MRT-Besprechung. Ich habe unseren NC auf das Autofahren angesprochen. Er sagte, wenn die allg. Untersuchung und das EEG bei der Neurologin in Ordnung ist, hat er keine Bedenken, daß mein Mann wieder Autofahren darf (unter Medikation).
Dies hat er auch in seinem Bericht geschrieben.  ;)

Er war dann am 9.6. bei der Neurologin zur Untersuchung.
In ihrem Bericht schrieb sie, daß alles o.k. ist (auch das EEG !) und wegen dem Autofahren wollte sie einen separaten Termin. Aber sie hat anschließend noch die letzten Berichte von Tübingen angefordert. Und freitags hat sie ihn in der Arbeit angerufen und ihm mitgeteilt, daß er auch von Ihrer Seite aus wieder fahren darf  :D

In den letzten Tagen hat er sich dann - nach über 1 Jahr Abstinenz - wieder ans Steuer gesetzt. Und ich habe ihm angesehen, daß er froh war, endlich wieder
fahren zu dürfen (unserem zuständigen Versicherungs-Vertreter haben wir es selbstverständlich auch mitgeteilt). Aber er läßt es ruhig angehen und "reinkommen" muß er nach diesem Jahr auch wieder.
Auch ist ihm bewußt, daß so ein Anfall wieder kommen könnte. Und so oft - wie vor der Diagnose - möchte er nicht wirklich mehr fahren. Aber es ist auch für mich eine Entlastung, daß ich nicht mehr jede Strecke fahren muß.

Smarty
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Re:Wieder Autofahren !?
« Antwort #5 am: 16. Juli 2015, 16:40:37 »
Hallo Smarty,

ich spüre förmlich die Erleichterung, dass dein Mann wieder selbst mobil sein darf.
Selbst kenne ich es nur zu gut. 2 Mal durfte ich über ein Jahr kein Auto fahren.
Seit November 2013 fahre ich wieder und höre auch immer wieder in mich hinein wie es mir geht.

Wenn ich bemerke, dass es mir nicht so gut geht, lasse ich das Auto stehn.
Und wie du schreibst, wird dein Mann es auch so handhaben.
Es ist ja auch zu seinem Schutz. Und nach einem Jahr nicht Auto fahren, muss man sich wirklich wieder etwas einfinden.

Alles Gute für deinen Mann.
krimi
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Offline Smarty

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Re:Wieder Autofahren !?
« Antwort #6 am: 11. September 2015, 13:45:03 »
Hallo zusammen,

wollte nur nachtragen, daß mein Mann seit Ende Juli wieder Autofahren darf;  die Neurologin hat ihre Zustimmung nach dem EEG gegeben.
Aber er fährt nicht, wenn er sich nicht wohl fühlt. Ich habe richtig gemerkt, wie ihm das gefehlt hat.

LG Smarty
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Re:Wieder Autofahren !?
« Antwort #7 am: 11. September 2015, 17:33:33 »
Hallo Smarty,

dass dein Mann bei Unwohlsein das Auto stehen lässt, finde ich sehr gewissenhaft.
Ich mache es auch so. Denn trotzdem fahren würde mich einfach zu sehr unter Druck setzen.

LG krimi
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Offline chucks

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Re:Wieder Autofahren !?
« Antwort #8 am: 12. September 2015, 17:02:19 »
Hallo Smarty,

genauso war es bislang bei uns und wird es hoffentlich auch wieder sein, nächste Woche. Der Art bat meinen Mann keine langen Strecken zu fahren und das Auto auf jeden Fall stehen zu lassen, wenn er sich unwohl oder müde fühlt. Da geht einfach die Sicherheit vor.

Aber es gibt einem schon ein ganz schönes Stück Freiheit zurück, wenn man wieder selber beweglich ist.

Liebe Grüße

Chucks

 



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