Hallo,
ich versuchs mal logisch sowie mit meinem "Bauchgefühl.
- Wenn von dem Fahrverbot die Fahrerlaubnisbehörde in Kenntnis gesetzt worden wäre, dann wäre die Fahrerlaubnis von dieser Behörde für den Verbots-Zeitraum eingezogen worden.
Das ist offensichtlich nicht geschehen.
- Nicht jeder Arzt spricht nach HT-OP Fahrverbote aus, ich wurde 5 mal operiert und mir wurde das Fahren nie verboten. Vielen hier wurde aber empfohlen, drei Monate nicht Auto zu fahren.
- Nach Epileptischen Anfällen sollte es gesagt werden. Aber auch hier ist es kein totales Verbot, sondern es geht um die Einsicht des Betroffenen, sein Leben und das der Anderen zu schützen.
- Die Erlaubnis, wieder fahren zu dürfen, hängt bei Epilepsie von der Dauer der Anfallsfreiheit ab. Dann geht man / der Neurologe / sonstige Ärzte davon aus, dass vermutlich kein Anfall mehr geschehen würde. Eine Garantie dafür gibt einem keiner!
- Wenn beim Fahren tatsächlich durch einen plötzlich doch auftretenden Anfall ein Unfall geschieht, ist es für die Polizei und für das Gewissen des Fahrers völlig egal, ob das Fahrverbot abgelaufen war.
- Meine Empfehlung, wenn sich der Autofahrer unsicher ist: Es gibt Möglichkeiten, mit PC-Programmen herauszufinden, ob man straßenverkehrstauglich ist. Ich habe ein solches Training bzw. Kontrolle in einer Reha-Klinik durchgeführt. Ich schätze, wenn man diesen Stresstest durchmacht und dabei keinen Anfall hat, dann kann man sich auch auf die Straße - nach und nach - wagen. Wo man diese Tests finden kann - keine Ahnung. Aber ich vermute mal: Neurologe, Fahrschule, Rehakliniken, Internet, ...