HirnTumor-Forum

Autor Thema: Aberkennung Scherbeschädigung durch das Landesverwaltungsamt  (Gelesen 27798 mal)

Offline leneline

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Liebes Forum!
Meine Frau hatte im Januar 2009 die Diagnose Oligodendrogliom gestellt bekommen. Eine OP war wegen dem Risiko ausgeschlossen. So erhielt Sie Chemo und Bestrahlung (Ganzhirn). Nun haben wir einige Jahre geschafft und jedes Mal zittern wir wie Ihr sicher auch, dass nichts im MRT nachweisbar ist. Das LVA ist nun der Meinung und das haben Sie schriftlich uns vorgelegt, durch einen "Amtsarzt" ausgestellt. Es wäre alles in Ordnung und die 80 % stehen Ihr nicht mehr zu. Nun sind wir in Widerspruch, aber das wurde vorsorglich abgelehnt. Somit bleibt nur das Sozialgericht. Nun soll Sie gegenüber dem Gericht Rede und Antwort stehen, was eine unzumutbare Strapaze für Sie sein wird. Die Depression versucht Sie Medikamentös in den Griff zu bekommen. Mir ist als Angehöriger bekannt, dass es um einen bösartigen Tumor handelt der unheilbar ist. Wie kann aber das LVA sagen er nach dieser zeit quasi geheilt und das von ärztlicher Seite aus?? Ihre Defizite sind doch vorhanden.
Ich kenne einige aus dem Forum, deren Grad der Behinderung 80 bzw. 100 beibehalten wird. Warum wird hier so unterschiedlich geurteilt. Bitte wie können wir uns wirksam wehren und wie kann ich Ihr die Qual im Gerichtssaal ersparen. Sie ist krank und ich bin froh Sie in einem einigermaßen stabilen Zustand zu haben. Da kann man doch nicht mit der Keule draufhaun, noch dazu wenn man ständig mit der Angst eines Rezidiv bei dieser teuflischen Krankheit rechnen muss. Ich dachte das die Tücken der Krankheit, obwohl selten, den Ärzten in den Schreibstuben wenigstens im Ansatz klar sein müsste. Warum lässt man uns nicht in Ruhe und schikaniert uns mit der Bürokratie.
Herzlich Hans aus Halle - Land Sachsen Anhalt,
Mann von Leneline.

Offline KaSy

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Re:Aberkennung Scherbeschädigung durch das Landesverwaltungsamt
« Antwort #1 am: 03. Dezember 2015, 22:56:15 »
Lieber Mann von leneline,
das ist ziemlich "unschön", was man da mit Euch, bzw. mit Deiner Frau macht!

Ich weiß auch gar nicht so richtig, was das Amt davon hat, wenn es einen Schwerbehinderten aus seinen Listen streichen darf.

Aber es hat nun mal vom Schreibtisch aus so entschieden!
Auch der Amtsarzt sitzt an einem Schreibtisch und ist natürlich kein Neurochirurg, Strahlentherapeut oder Onkologe, auch kein Pathologe oder Psychotherapeut. Nun ja, dafür kann er nichts. Er hat nach fünf Jahren zu prüfen gehabt, ob leneline wieder gesund ist und nach Aktenlage (oder so?) meint er, es sei so.

Nun frage ich Dich/Euch mal:

Wann kam der Brief des LVA mit der Anfrage, ob eine Verlängerung der Schwerbehinderung beantragt wird? (Oder kam keiner? Auf dem Ausweis müsste die Dauer von 5 Jahren vermerkt sein, womöglich hättet Ihr von Euch aus die Verlängerung beantragen sollen.)

Wann kam der Brief des LVA mit der Aberkennung der Schwerbehinderung und des GdB 80? (Es wurde nicht ein geringerer GdB festgesetzt, sondern die gesamte Schwerbehinderung aberkannt, von 80 auf Null??)

Wann habt Ihr den Widerspruch eingereicht und wie habt Ihr den Widerspruch formuliert?
- Welche Befunde, alte und aktuelle, habt Ihr beigefügt? (mindestens von den o.g. Ärzten)
- Habt Ihr mit Euren Worten die ganz persönliche Alltagssituation von leneline geschildert, alles das, was sie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt kann, im Unterschied zu vor der Erkrankung und im Unterschied zur "normalgesunden" Menschheit? 

Wann kam die Ablehnung des Widerspruches?

(Meine "Wann-"Fragen findest Du sicher etwas blöd, aber mir kommt das alles so plötzlich vor, eigentlich mahlen die Amts-Mühlen doch recht langsam ... das muss doch viele Wochen bzw. wenige Monate gedauert haben.)

Aber egal.

Ich hoffe ganz einfach, dass es noch möglich ist, diese Sache ohne Sozialgericht klären zu können, aber wenn es doch sein muss, dann sollte es möglich sein, auch diesen Weg mit den entsprechenden Befunden aller Ärzte und mit lenelines persönlicher schriftlicher Schilderung gehen zu können.

Ganz entscheidend kann zusätzlich zu den "rein organischen" Befunden folgendes sein:
Einerseits die persönliche Schilderung, denn kein Amtsarzt ist in der Lage, das zu erraten, was sich durch einen solchen Tumor und dessen Therapie und das Warten und-und-und bei leneline tatsächlich geändert hat. Das können übrigens die anderen Ärzte, die leneline kennen, auch nicht vollständig sagen. Das könnt nur Ihr mitteilen und das müsst Ihr tun!
Andererseits ist ein psychotherapeutischer Befundbericht von enormer Wichtigkeit. Wenn Ihr noch nie angegeben habt, dass leneline eine Depression hat, die medikamentös und sicher auch psychotherapeutisch behandelt wird, dann wird das jetzt als eine zusätzliche Krankheit mit aufzunehmen sein und die wird heutzutage als recht schwerwiegend angesehen.
Wenn es weitere Erkrankungen gibt - auch Blutdruckprobleme oder konkret benennbare Krankheiten als Folge des Tumors und der Tumortherapien, schreibt sie auf. Bittet den Hausarzt, Euch dabei zu unterstützen.

Ich wünsche Euch bestmöglichen Erfolg und hoffe, dass es Euch/Dir gelingt, die Wut auf das Amt in sinnvolle, zielgerichtete Aktionen umzuwandeln!
LG KaSy



 

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Offline Bluebird

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Re:Aberkennung Scherbeschädigung durch das Landesverwaltungsamt
« Antwort #2 am: 04. Dezember 2015, 09:21:55 »
Lieber Ehemann von Leneline.

ich rate Euch, sich schnellstmöglich mit der gesamten Krankenakte an einen Fachanwalt für Sozialrecht zu wenden. Es ist möglich, dass ihr mit einem überschaubaren Betrag in Vorlage gehen müsst, der Euch aber erstattet wird, wenn ihr obsiegt.

In meinem Fall war es so, dass mir zunächst die Erwerbsminderung abgelehnt wurde, auch nach Widerspruch.
Der Fachanwalt für Sozialrecht hat beim Sozialgericht weitere Begutachtungen gefordert, die dann - ohne weitere gerichtliche Auseinandersetzung - zum Erfolg führten. In der Tat hat der orthopädische Gutachter sogar mehr gesundheitliche Einschränkungen attestiert als mein behandelnder Orthopäde.

Um Deiner Frau eine Aussage vor Gericht zu ersparen, ist es ratsam, einen Anwalt zu beauftragen.
Jede Formulierung, die Deine Frau vor Gericht wählt, könnte ihr zum Nachteil ausgelegt werden.

Wenn ihr obsiegt, entstehen Euch keine Kosten, ansonsten müsstet ihr zumindest die Kosten Eures Anwalts
begleichen.

Alles Gute und heute noch handeln!

LG
Bluebird
« Letzte Änderung: 04. Dezember 2015, 09:23:35 von Bluebird »
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Offline leneline

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Re:Aberkennung Scherbeschädigung durch das Landesverwaltungsamt
« Antwort #3 am: 08. Dezember 2015, 11:51:42 »
Liebe KaSy,
liebe Bluebird,
danke erst mal für die schnelle Antwort. Klar schmettert einen so eine herzlose behördliche "Botschaft" nieder. So nun zu den Fragen; eine Anfrage wegen Verlängerung wurde vom LVA nicht an uns gerichtet. Wir sind nach dem Bescheid, dass auf 50 %ab sofort gemindert wird in Widerspruch gegangen. Darüber haben wir einen ablehnenden Bescheid erhalten und wurden aufgefordert einen neuen Ausweis zu beantragen. Nun wurde von uns ein Fachanwalt für Sozialrecht die Angelegenheit in unserem Sinn durchzuboxen. Auf sein Raten haben wir eine Verlängerung (Neuausstellung Schwerbeschädigtenausweis) mit 80 % bis Nov. 16 erhalten, da es ein schwebendes Verfahren ist. Parallel gibt es bei einen Termin bei unserer FÄ`n für psychologische Neurologie. Sie (so hoffen wir) fertigt dann einen ärztlichen Bericht u.a. für das Gericht (Termin 16.01.16)an. Wir haben also die Einspruchsfristen (1 Monat nach zunächst endgültigen uns vorliegenden Bescheid)eingehalten. Liebe KaSy ich glaube ohne Gericht ist da nichts mehr zu machen. Auch bin ich skeptisch welchen Richter wir vorgesetzt bekommen. Fakt ist meine Leneline steht die gerichtlichen Strapazen nicht durch und das möchte ich gerne verhindern. Ob ich geeignet bin selbst den Krebs und Infarkt besiegt (?? ;D) ist nicht sicher. Wir sind in einer belämmerten Situation und es gibt wahrscheinlich keine behördliche Einsicht. Ich galube auch nicht, dass die Ärzte erneut entsprechende Berichte anfertigen werden. Ich habe den RA die gesundheitliche Situation meiner Frau vorgelegt und und werde dies auch nochmals bei der FÄ`n zum Ausdruck bringen. Ich bin mit einigen Betroffenen / Angehörigen im Kontakt, da wird an den 80 bzw 100 % Schwerbeschädigung (auf "Lebenszeit") nicht herumgemosert. Auch ein Oli kann jederzeit ein Glio werden. Ein Rezidiv ist nicht automatisch nach 5 Jahren ausgeschlossen, das wäre ein glücksbringender Hoffnungsschimmer. Es ist und bleibt unheilbar oder haben da Neurochirurgen nicht recht und nur der "Amtsarzt" recht. Es ist zum verzweifeln auch wegen der unterschiedlichen Bearbeitungsweise innerhalb der BRD.
Liebe Grüße Hans Mann von Leneline

Offline KaSy

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Re:Aberkennung Scherbeschädigung durch das Landesverwaltungsamt
« Antwort #4 am: 08. Dezember 2015, 22:36:45 »
Es ist zum verzweifeln auch wegen der unterschiedlichen Bearbeitungsweise innerhalb der BRD.

Ja, da gebe ich Dir Recht!  >:(
Gebt die Hoffnung aber bitte nicht auf!
Und versucht jetzt erst einmal, eine ruhige Adventszeit zu genießen.
Alles Gute!
KaSy
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Offline Bluebird

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Re:Aberkennung Scherbeschädigung durch das Landesverwaltungsamt
« Antwort #5 am: 09. Dezember 2015, 08:41:40 »
Lieber Ehemann von leneline,

ich wünsche Euch von ganzem Herzen, dass in Eurem Sinne entschieden wird.
Es ist traurig, dass Menschen, die bereits so schwer erkrankten, für die Durchsetzung ihrer Rechte derart kämpfen müssen. Es ist ja nicht so, dass man sich eine schlimme Krankheit aussucht, man wäre ja froh, gesund zu sein.
Deiner Frau und auch Dir wünsche ich, dass der Gesundheitszustand zumindest stabil bleibt und ihr durch den Anwalt eine große Entlastung habt und er Euren Anspruch durchsetzen kann.

Alles Gute und eine besinnliche Zeit zum Jahresende
wünscht
Bluebird
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Offline chucks

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Re:Aberkennung Scherbeschädigung durch das Landesverwaltungsamt
« Antwort #6 am: 10. Dezember 2015, 21:29:15 »
Lieber Hans,

Ich kann den anderen und Dir nur Recht geben, es ist eine Frechheit, dass Euch solche Hürden in den Weg gelegt werden und man mit erkrankten Menschen derart mies umgeht. Mein Mann hat eine anaplastisches Astro III ( HT Referenzzentrum Bonn) und eine Glio IV ( Uni Frankfurt). Wir haben den Ausweis auch "nur" zu 80%, was dem Aszro entspricht und nicht dem Glio. Aber auf Lebenszeit. Kaum zu glauben, dass es so Unterschiedlich behandelt wird.

Gibt es nicht die Möglichkeit, dass Euer RA das alleine durchzieht. Lasst Euch vom Arzt bescheinigen, dass Ihr  beide den Prozess gesundheitlich nicht durchsteht. Vielleicht habt ihr einen Richter, der sozialer ist.

Außerdem würde ich einen Brief an unseren Gesndheitsminister schreiben und an Euren Ministerpräsidenten und an Frau Merkel. Vielleicht bekommet Ihr da eine Rückmeldung. Am besten lässt Ihr Euren RA mit formulieren.

Ich drücke Euch die Daumen.

Ganz liebe Grüße von Carola (der Du mal den Film "Halt auf freier Strecke" ) über die HT-Liste geschickt hast)

Offline leneline

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Re:Aberkennung Scherbeschädigung durch das Landesverwaltungsamt
« Antwort #7 am: 12. Dezember 2015, 11:41:16 »
Liebe chucks,
danke für die lieben Worte und Verständnis. Wer nun bei einem bösartigen Tumor den Grad der Schwerbeschädigung (auf Lebenszeit) behält und wer nicht und wer dann mit "einem Kraftakt" (wie wir) versucht den Status zu behalten weiß ich (noch) nicht so recht. Ich denke aber, wenn mir dieses Forum (aus eigener Erfahrung) hilft zu sagen, dass man zu der Erkenntnis kommen kann, dass der größte Teil seinen Grad (80 /100) behält, hätte ich auch etwas unterstützendes"Futter" in meiner Argumentation. Man will uns (meine Frau) partout zu 50 % " (und weniger) drängen". Der RA meinte u.a. auch, dass eine Gegenwehr mit großer psychischen Belastung wie mehrere Gutachtervorstellungen; quälender juristischer Befragung und "Rundumschlag des LVA" einhergeht. Das steht (geäußerte Meinung) ein psychisch und körperlich kranker Mensch nicht durch!! Sicher ist das von Amtes wegen gewollt, da dann das stets geprahlt gepriesene Staatssäckel nicht in Anspruch genommen (werden darf) wird. Im LVA hatte ich versucht zu erklären, dass die Krankheit, mit einer Krebserkrankung nicht gleichzusetzen ist. Aber außer bei meiner kurzen Anhörung, bleibt man bei der eingefahrenen Schiene der Aberkennung. Ich weiß auch nicht ob eine Petition bei einem Minister fruchtet, da ja die Politik doch sehr weit vom Volk abgewendet hat und eigentlich nur noch "markwirtschaftliche Interessen" zählen. Es gibt zwar die Tabelle zur Einstufung GdB (Hinweis Forum Grimma) wo u.a. die HT Erkrankung festgelegt wird, aber ein Amtsarzt will diese nicht anwenden, da er der Meinung es besser zu wissen. Vielleicht kann ich einen namhaften Neurochirurgen bitten, diese Krankheit ins "Amtsdeutsche"
erörternd darzulegen. 
herzlich Hans

PS: mit dem Film war doch keine Anstrengung und ich hab`s gerne gemacht. 

Offline KaSy

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Re:Aberkennung Scherbeschädigung durch das Landesverwaltungsamt
« Antwort #8 am: 12. Dezember 2015, 20:03:04 »
Hallo, Hans,
ich selbst habe nach meinem ersten Meningeom (WHO I) keinen Schwerbehindertenausweis beantragt, da alles nach ein bis anderthalb Jahren wieder gut schien.

Nach 4,5 Jahren hatte ich das erste Rezidiv - ein WHO III-Meningeom. In der AHB wurde ich von der dort zuständigen NC zu der zuständigen Sozialfrau geschickt, die mit mir einen Antrag auf Schwerbehinderung ausfüllen sollte. Diese lehnte dies einfach ab, ich hätte ja nichts und solle mir mal die anderen anschauen, die gerade wieder mühsam laufen und sprechen lernten.

Zum Glück hatte ich mich dort mit drei anderen Patienten etwas angefreundet, von denen ich nach einem halben Jahre erfuhr, dass sie alle einen Schwerbehindertenausweis erhalten hatten. Zwei hatten Schlaganfälle und arbeiteten bereits wieder, die andere Parkinson im Anfangsstadium. Nur ich war die mit dem Hirntumor. Ich habe dann sofort an das entsprechende Amt geschrieben und sogar rückwirkend den GdB 80 erhalten, erstmal für fünf Jahre.

Wegen der Verlängerung hatte ich das zweifelhafte Glück, dass ich noch zweimal von WHO III-Meningeomen betroffen war und dann wurde unbefristet verlängert.

Was ich aber jedesmal getan habe, war, dass ich persönlich geschildert habe, wie es mir geht, was ich nicht mehr oder nur noch eingeschränkt machen kann. Die Tabellen, nach denen sich die Ämter richten, sind "kalt", "leblos". Mit der Schilderung des veränderten und erschwerten Alltags bringt man das Leben des Erkrankten, seine organischen UND psychischen Belastungen in diese "toten Zahlen" hinein. Keine Statistik oder ärztliche Fachbegriffe erwärmen die Ämterherzen!
 
Auch auf den Neurochirurgen würde ich in dieser Beziehung nicht vertrauen. Er hat seine Arbeit getan und muss sich nicht ständig darüber informieren, wie sich das Leben seiner Patienten nach der OP entwickelt.

Ich wiederhole mich, aber vielleicht habt Ihr es doch noch nicht so versucht. Ich wünsche Euch sehr, dass es einfacher funktioniert!
KaSy
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Offline chucks

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Re:Aberkennung Scherbeschädigung durch das Landesverwaltungsamt
« Antwort #9 am: 13. Dezember 2015, 20:07:07 »
Hmmm. eigentlich gitb es genau aus der GdB-Tabelle kein vertun. Da steht, dass aufrgund der Diagnose schon unbefristet eine 80%ige Schwerbehinderung auszustellen ist.

Ich frage mich, wie die drauf kommen, überhaupt eine Verminderung zu beantragen.

Gibt es nicht bei diesen Stellen auch einen Ombudsmann, der schlichten kann bevor es vor Gericht geht?

LG

Carola

 



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