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Donnerstag, 23. Juni 2016
Berlin – Patienten, die von ihrem Arzt aus medizinischen Gründen Cannabis verordnet bekommen, sollten bei der Anwendung des Rezepturarzneimittels „nicht im Stich gelassen werden“. Sie brauchten eine eindeutige Gebrauchsanweisung auf dem Rezept inklusive der notwendigen Hilfsmittel. Das forderte Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), gestern bei einem Symposium der BAK zum Thema „Cannabis als Arzneimittel – Fakten und Herausforderungen“ in Berlin.
Hintergrund ist der Kabinettsgesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit dem die Verkehrs- und Verschreibungsfähigkeit von weiteren Arzneimitteln auf Cannabisbasis sowie Medizinalhanf (Cannabisblüten und -extrakte) hergestellt werden soll („Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“). Patienten soll damit nach ärztlicher Indikation der Zugang zu Cannabis in pharmazeutischer Qualität oder Rezepturarzneimitteln mit Dronabinol (teilsynthetisches THC) ermöglicht werden.
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