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Autor Thema: Wie überbrückt man das Fahrverbot wegen Epilepsie?  (Gelesen 12392 mal)

Offline KaSy

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Wie überbrückt man das Fahrverbot wegen Epilepsie?
« am: 18. Februar 2017, 18:59:06 »
Liebe "Forianer",

viele Betroffene dürfen ab dem Auftreten eines epileptischen Anfalls so lange weder mit dem Auto noch mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen, bis der letzte Anfall wenigstens ein Jahr zurück liegt, unter bestimmten Bedingungen länger.

Wie überbrückt man diese Zeit, um zu den Ärzten zu kommen?

Von sonstigen Sachen, die das Leben schöner machen, rede ich ja nicht mal ...

KaSy
« Letzte Änderung: 25. Februar 2017, 22:56:40 von KaSy »
Wenn man schon im Müllkasten landet, sollte man schauen, ob er bunt angemalt ist.

Der Hirntumor hat einen geänderten und deswegen nicht weniger wertvollen Menschen aus uns gemacht!

Offline KaSy

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Antw:Wie überbrückt man das Fahrverbot wegen Epilepsie?
« Antwort #1 am: 04. Mai 2017, 22:09:04 »
Wie macht Ihr das bloß?
Können Eure Angehörigen Euch immer zu jedem Arzt fahren?


Also ich habe eine Ausnahmegenehmigung bei der Krankenkasse beantragt.
Mit einem Krankentransportschein, den die Hausärztin hat und wo sie statt der normalerweise bewilligten Serienfahrten zur Strahlen- oder Chemotherapie "vergleichbarer ..." angekreuzt und dort die Diagnosen eingetragen hat.
Dann habe ich eine Liste der Ärzte und einen formlosen Antrag mit Begründung geschrieben.

Und alles an die Krankenkasse geschickt, dann angerufen, gemailt, angerufen, genervt, bis es genehmigt war.

Für drei Monate.

Dann das "Spiel" mit dem unsicheren Ergebnis nochmal.

Ablehnung, noch ein Antrag, Anrufe, wieder drei Monate, leider dazwischen eine Lücke von drei Wochen.

Momentan läuft der dritte Antrag ...

Jedenfalls musste ich nicht für jeden Arzttermin meine Leute von der Arbeit abhalten, sondern konnte auch Taxi oder Krankenfahrdienst nutzen.


Vielleicht hilft das ja irgendwem, der auch durch ein Fahrverbot nicht weiß, wie er/sie zu seinen ambulanten Ärzten kommt.

(Oder bin ich einfach zu dumm und sehe keine einfache Möglichkeit?)

KaSy
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Offline KaSy

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Antw:Wie überbrückt man das Fahrverbot wegen Epilepsie?
« Antwort #2 am: 18. Juni 2017, 19:19:15 »
Der 3. Antrag für die Übernahme der Fahrkosten zu ambulanten Ärzten für wieder drei Monate ist 24 Tage vor Ablauf der zweiten drei Monate bei der Krankenkasse eingegangen.
Ab da war ich in der AHB.
Die Ablehnung erhielt ich genau am Tage, als die drei Monate vorbei waren.
Natürlich nach Hause, nicht in die AHB.
Seitdem sind vier Wochen vergangen, in denen ich wieder nicht weiß, wie ich zu Ärzten und Therapeuten kommen soll.

Interessant ist, dass der Ablehnungsbrief genau die Fälle beschrieb, in denen Ausnahmen möglich sind, u.a.:
Behandlung über einen längeren Zeitraum
- von mindestens drei Monaten mit mindestens 1 x wöchentlicher Behandlung oder
- von mindestens sechs Wochen mit mindestens 2 x wöchentlicher Behandlung.

Trotzdem dies bei mir mehrfach erfüllt ist - es läuft der 11. Monat mit wöchentlich mindestens 2 x wöchentlicher Behandlung - wurde abgelehnt.

In der AHB-Klinik hatte ich einen Termin beim Sozialdienst mit vielen Fragen. Die Mitarbeiterin ließ sich den Ablehnungsbrief von der Krankenkasse direkt schicken und gab ihn dem zuständigen Arzt. Er hat daraufhin einen Widerspruch an die Krankenkasse geschickt.

Die Krankenkasse lässt das nun vom MDK prüfen und das dauert ...

Anrufe bei der Krankenkasse bringen nichts, immer ist ein anderer Mitarbeiter am Telefon, der sich liebevoll bemüht, aber doch nicht oder nur teilweise helfen kann.

Ich habe per Einschreiben lauter Originaldokumente an die Zentrale geschickt, für vier verschiedene Fachabteilungen. Ich erhalte 10 Tage später einen Brief mit der Infomation, dass alles an den MDK weitergeleitet wurde. Und dann sitze ich wieder da und formuliere mit enorm viel Mühe und langer Zeit eine E-Mail, damit sie das richtig stellen. Es ist so belastend.

Der Sozialdienst in der AHB empfahl mir für die vielen Fragen einen Betreuer. Ja, aber ich muss ja dann dem Betreuer alles erklären und gucken, ob er das richtig übermittelt. Das belastet mich doch noch mehr. Oder anders.

Ich bin jetzt seit drei Wochen zu Hause und warte auf die Bewilligung oder die nächste Ablehnung.

Soll ich die langfristig vereinbarten Termine (MRT und Augenarzt) in einer Woche wahrnehmen? Dort könnte ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln hin, muss allerdings weit laufen. Zur Hausärztin geht das nicht. Zum Psychotherapeuten auch nicht. Die Ergotherapeutin kommt 2 x wöchentlich nach Hause. Für die Lymphdrainage gibt es keinen, der Hausbesuche macht. Die anderen in der AHB empfohlenen Therapien, um wenigstens etwas wieder voran zu kommen, sind als Hausbesuch vielleicht nicht möglich, ich weiß auch keine Therapeuten und überhaupt ist alles viel zu viel. Im Juli habe ich Termine bei der Neurologin und dem Neurochirurgen, das ist mit Öffentlichen für mich nicht realisierbar. Also lasse ich fast alles weg. Oder bettle bei irgendwelchen Leuten, mich zu fahren, obwohl hinzukommt, dass die Wartezeiten bei jedem der Ärzte kaum unter zwei Stunden liegen. Wer soll denn das machen? Klar würden mich einige Leute fahren, aber ICH halte das nicht aus, immer denken zu müssen, dass da Jemand auf mich wartet ...
Ich brauche ja schon einen Fahrer, um die Überweisungen und Verordnungen von der Hausärztin abzuholen, vorsichtshalber gleich mit Krankentransportschein ...
 
Das "a.G." bekomme ich nicht.
Der Pflegegrad 2 wurde erstmalig im Januar 2017 festgestellt. Ich weiß nicht, ob ein Höherstufungsantrag etwas bringt, nur um mit Pflegegrad 3 noch rechtzeitig das Recht auf diese Arztfahrten zu erhalten, bevor das Fahrverbot im Oktober endet.
 
Ich hatte so sehr gehofft, dass nach zwei Bewilligungen der dritte Antrag auch genehmigt wird.
Wo die Krankenkasse mir doch jetzt sogar die Gründe für die Ausnahme geschrieben hat.
Die bei mir seit August 2016 vorliegen und die wissen das!

Falls das MRT wirklich ein wachsendes "Mistding" feststellt ... und das wird so sein ... dann muss ...

Aber genau das ist es.

Es hat keiner Schuld, keine Krankenkasse, ich auch nicht. Nur diese "Mistdinger" im Kopf. Nur die! Die machen mich fertig. Und ich lasse mich fertigmachen.

Ab und zu lebe ich ein wenig. Dann ist das für ganz kurze Zeit schön. Und danach bin ich sooo lange sooo müde.

KaSy
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Antw:Wie überbrückt man das Fahrverbot wegen Epilepsie?
« Antwort #3 am: 05. August 2017, 22:58:06 »
Der 3. Antrag auf die Bewilligung der Fahrkosten zu ambulanten Ärzten / Therapien wurde durch ein Gutachten des MDK vor 5 Wochen abgelehnt.
Das Gutachten habe ich noch nicht erhalten.
Die Möglichkeit laut Rechtsbelehrung, einen Widerspruch innerhalb eines Monats zu schreiben, habe ich genutzt.

Aber nun hat mir eine Frau von der betreffenden Fachabteilung per Telefon erklärt, diese Ausnahmeregelung (siehe voriger Beitrag vom 18. Juni 2017) gelte gar nicht.
Aber sie würde mir ja so gerne helfen und würde mir sehr entgegenkommen, indem sie die Fahrten zu einigen wenige Ärzten dann doch bezahlt, bis das anfallsfreie Jahr mit dem Fahrverbot vorbei ist.

Ich bin am Telefon eingeknickt.

Ich habe zwar noch mehrfach gesagt, dass ich die Fahrkostenbewilligung offiziell möchte, weil es einen Rechtsanspruch darauf gibt, den mir die Kasse mitgeteilt hat. Zwei Ärzte deuteten das Ablehnungsschreiben auch so, ohne dass ich sie direkt darauf aufmerksam machte.
Ich bestand darauf, dass sie den Widerspruch erstmal bearbeiten und mir die Gründe schriftlich nennen soll, warum der Antrag abgelehnt wird.

Darauf ließ sich die Frau nicht ein.
Der Widerspruch würde sowieso abgelehnt werden.
Sie meinte, ich brauche die Fahrkosten, also bekomme ich sie - als Entgegenkommen*.
Oder nichts.



Will die Kasse es vermeiden, einen Präzendenzfall zu schaffen, indem sie bei gesundheitlich bedingtem Fahrverbot mit gleichzeitig hoher Therapiehäufigkeit die Fahrkosten zahlt?

(Auch das Formblatt für die Krankentransportverordnung enthält diese zusätzliche Ausnahmemöglichkeit, die der Arzt ankreuzen und mit Diagnosegründen belegen kann.)



Ich könnte den Rechtsweg einschlagen, werde es aber wohl nicht tun.
Hier muss ich vermutlich aufgeben.

Sonst nicht.

KaSy
 
* Besser formuliert:
DIe rechtliche Gleichstellung sollte eigentlich selbstverständlich sein. Um gleiche Rechte sollte man weder betteln noch sich später artig bedanken - sondern sie selbstbewusst fordern.

(Wie viele Hirntumorbetroffene haben die Kraft für diese selbstbewusste Forderung?)
« Letzte Änderung: 06. August 2017, 13:17:53 von KaSy »
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