HirnTumor-Forum

Autor Thema: Anaplastisches Oligogendrogliom  (Gelesen 40183 mal)

Offline Smarty

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Antw:Anaplastisches Oligogendrogliom
« Antwort #15 am: 16. November 2018, 16:27:33 »
Hallöle,

wir haben bald wieder MRT und zwar am 26.11. um 16.45 Uhr

Da uns eure Daumen immer geholfen haben, freuen wir uns wenn ihr auch diesmal wieder an uns denkt  ;)
Ich wünsche allen, die auch demnächst wieder Kontrolle haben, ebenfalls wieder gute Befunde.


Grüße Smarty
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Offline Smarty

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Antw:Anaplastisches Oligogendrogliom
« Antwort #16 am: 10. Dezember 2018, 21:14:46 »
MRT-Ergebnis:
Alles gut - keine Kontrastmittelaufnahme - unverändert. Waren auch wieder zur Besprechung in Tübingen.
Es bleibt bei der 3-monatigen Kontrolle mit MRT.
Jetzt haben wir gottseidank wieder Ruhe bis zum 19.03.19  :)

Allen, die noch in die Röhre müssen, wünsche ich immer gute Befunde !

Euch allen geruhsame Adventstage, schöne Weihnachten und ein Neues Jahr mit positiven Nachrichten !

LG smarty
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Offline Smarty

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Antw:Anaplastisches Oligogendrogliom
« Antwort #17 am: 22. Mai 2019, 17:44:14 »
Ich wollte mich mal wieder melden - hatte total vergessen, hier zu schreiben  ;)

Am 19.3.19 war wieder unser MRT. Befund ist - gottseidank wie immer - stabil und OHNE Kontrastmittelaufnahme !
Die Docs in Tübingen sind auch zufrieden.
Den nächsten Termin haben wir dann wieder am 27.6.19.

Grüße an alle
smarty
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Offline KaSy

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Antw:Anaplastisches Oligogendrogliom
« Antwort #18 am: 22. Mai 2019, 22:49:20 »
Gratulation  ;D und es ist sehr schön  :D , dass Du Dich meldest!
So  :) soll es bleiben der besser werden!

Alles Beste wünscht Euch
KaSy
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Offline Smarty

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Antw:Anaplastisches Oligogendrogliom
« Antwort #19 am: 19. Februar 2020, 17:39:54 »
Hallo zusammen

bis jetzt geht es uns gut - bzw. meinem Göttergatten. MRTs und Befunde sind bis jetzt stabil. Nur beruflich sieht es eher besch.... aus.

Die Firma, in der mein Mann arbeitet, wird über kurz oder lang schließen - es ist geplant, daß es wohl eine "Auffanggesellschaft" gibt. Wie das funktionieren soll ...  ??? keine Ahnung.

Auch was die Kündung/Änderungskündigung betrifft, wenn man einen GdB von 80% hat und demnächst auch  "schon" 57 Jahre alt wird ist uns nicht klar,
wie es weitergeht für uns.
Ist halt echt bescheiden, da man als Schwerbehinderter und auch nicht mehr der Jüngste auf/für den Arbeitsmarkt ist, etwas zu finden.

Ich habe gelesen, daß es ein sog. Integrationsamt gibt. Was das ist bzw. welche Aufgaben das Amt hat, ist mir nicht bekannt.
Hat da jemand genauere Infos oder kann mir sagen, worauf wir achten sollten/müssen ?

Mein Mann hat im März einen Termin bei der Rentenberatung/Schwerbehindertenvertretung und es wäre supi, wenn wir Informationen hätten, um wichtiges zu erfahren bzw. erfragen zu können.

Ansonsten geht es am 3.3.20 wieder zum MRT und 1 Woche danach zur Besprechung nach Tübingen.

Alles Gute euch und schonmal danke an diejenigen, die uns Tipps geben können. :) :)


Grüßle Smarty
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Offline KaSy

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Antw:Anaplastisches Oligogendrogliom
« Antwort #20 am: 19. Februar 2020, 22:05:50 »
Hallo, Smarty,
An das Integrationsamt muss sich der Arbeitgeber wenden, wenn er einen Schwerbehinderten kündigen möchte.
(Generell ist ein Schwerbehinderter nicht unkündbar, denn er kann ja dem Betrieb bewusst Schaden zugefügt haben.)
Bei Euch trifft nun zu, dass der Betrieb schließen wird.
Es ist also im Betrieb keine Weiterbeschäftigung mehr möglich, auch nicht auf einem zumutbaren Arbeitsplatz.
Das Integrationsamt kann vermutlich nun nicht anders handeln, als der Kündigung zuzustimmen.
Es ist also für Euch vermutlich kein sinnvoller Ansprechpartner.


Wie das mit der Auffanggesellschhaft funktioniert, weiß ich auch nicht.

In meiner Verwandschaft war eine Frau bei demselben Betrieb nacheinander bei drei verschiedenen Arbeitgebern ("Gesellschaften" ?) beschäftigt. Die Arbeitnehmer wurden übernommen, mitunter gab es eine Auswahl. Die Arbeitsverträge (Lohnhöhe usw.) wurden übernommen, sie können vom neuen Arbeitgeber aber auch verändert werden, dann muss sich die Belegschaft für den Erhalt der Bedingungen einsetzen, evtl. mit der Gewerkschaft (Rechtsschutz).

Für Deinen Mann würde das eine etwas geringere Zitterpartie bedeuten, da er (falls nicht alle in diese Auffanggesellschaft übernommen werden) bei gleicher Eignung als Schwerbehinderter übernommen werden muss.

Das betrifft den Arbeitsplatz, aber nicht unbedingt den Arbeitsvertrag.


Wenn ich das richtig weiß, sollte sich Dein Mann (und alle anderen) sofort beim Arbeitsamt melden, sobald er den Kündigungstermin (der Zeitpunkt, ab dem er keine Arbeit mehr hat) kennt.
Ob in/mit der Aufanggesellschaft der Arbeitsplatz bestehen bleibt und wie lange, darüber sollte er sich erkundigen, um diese Meldung nicht zu verpassen, denn dann kann bei einem Tag Verspätung ein ganzer Monat Arbeitslosengeld gestrichen werden (je nach Laune des Sachbearbeiters).

Dann steht die Frage, wie lange wird er Arbeitslosengeld in welcher Höhe erhalten.

Er muss sich selbst um Arbeitsplätze bewerben (vielleicht hilft das Arbeitsamt oder auch nicht) und müsste bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden. (Naja, ob das gelingt?)

Es gibt aber für Arbeitgeber Zuschüsse von ... (?), wenn sie Schwerbehinderte einstellen, das heißt, die Arbeitgeber hätten einen finanziellen Vorteil.


Bei der Rentenberatung solltet Ihr schon wissen, wie hoch das Arbeitslosengeldes jetzt ist, ab wann es wird geringer wird, wie lange es gezahlt wird.
Habt Ihr schon eine "Kontenklärung" angefordert, in der alle Zeiten aufgelistet sind, die für die Rente relevant sind?
Bei der Rentenberatung/Schwerbehindertenvertretung müsstet Ihr/er fragen:
- Wann kann er in Rente gehen?
- Wie hoch sind die Abzüge von der Rente zu welchem Zeitpunkt eines früheren Rentenbeginns?
- Ist eine Erwerbsminderungsrente möglich und wie hoch ist diese?
- Könnte mit einer verkürzten Arbeit + Erwerbsminderungsrente ein Lohnausgleich erzielt werden?
- Wie hoch ist die Rente im Vergleich zum Arbeitslosengeld? (Am Anfang ist die Rente geringer.)
- Wann ändert sich dieses Verhältnis durch die Verringerung des Arbeitslosengeldes zu seinen Ungunsten?
- ...
- ...
(Schreibt Euch nach und nach alle Fragen auf, kennt Ihr ja, wie bei den Ärzten ...)

Meine Verwandten, die sich um ihre Rente kümmerten, haben sehr positiv von den dortigen Beratungen gesprochen.

In Arbeitsämtern ist das nicht immer so.

Ich hoffe, Euch einige Anregungen gegeben zu haben.
Und ich hoffe, dass Ihr noch weitere Hinweise erhaltet.

Es geht immer weiter, das wisst Ihr ja nur zu gut!
Eure KaSy
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Offline TinaF

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Antw:Anaplastisches Oligogendrogliom
« Antwort #21 am: 20. Februar 2020, 07:51:11 »
Hallo Smarty,

Korrektur zur "verspäteten Arbeitssuchendmeldung": Sollte so eine Sperrzeit eintreten, dann würde sie nicht einen Monat, sondern eine Woche andauern. Sie tritt dann ein, wenn der Arbeitnehmer seiner Meldepflicht nicht nachgekommen ist. Diese Meldepflicht ist in § 38 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt. Entweder spätestens (!) drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder wenn die Beendigung innerhalb eines kürzeren Zeitraumes als drei Monate eintreten wird, dann innerhalb von drei Tagen nach dem der Arbeitnehmer Kenntnis vom Beendigungszeitpunkt erlangt hat. Mit der Laune des Sachbearbeiters hat das nichts zu tun. Die jeweiligen Sperrzeiten und ihre Dauer kann man in § 159 SGB III nachlesen.

Wenn aber sogar eine "Auffanggesellschaft" angedacht ist, dann werden die Arbeitnehmer im Normalfall ausführlich darüber informiert, was wann passiert und was sie selbst machen müssen. Also, solange dein Mann keine Kündigung bekommen hat, muss er vorerst auch nichts unternehmen. Sollte er doch eine Kündigung bekommen, bei der das Integrationsamt zustimmen müsste, dann muss er sich arbeitssuchend melden (s.o.). Bei Fragen kann er sich aber jederzeit schon vorab an die Agentur für Arbeit wenden. Über www.arbeitsagentur.de kann man sich informieren, z.B. mit dem Merkblatt für Arbeitslose im Downloadcenter oder auch über das Kontaktformular.

Wenn ich euch helfen kann, mache ich das natürlich auch gern.

Alles Gute für euch!

LG TinaF
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Offline Smarty

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Antw:Anaplastisches Oligogendrogliom
« Antwort #22 am: 24. Februar 2020, 18:22:32 »
Hallo KaSy, hallo Tina  :)

vielen lieben Dank für eure Antworten.
Inzwischen weiß ich ein nur wenig mehr. Das was mein Mann erzählt, ist irgendwie "komisch"; erfahren tun die Mitarbeiter nicht wirklich viel. Bis jetzt ist es wohl so:
Es gibt ein Vorgespräch. Dann kannst du dir überlegen, ob du in die "Auffanggesellschaft" gehst. Dann bist du eigentlich aus der Firma, da dein AG dann diese Gesellschaft ist. Das ist wohl dann eine Änderungskündigung.
Den einzigen Vorteil, den ich/wir sehen, ist, daß der Arbeitgeber zu dem Geld, das mein Männe bekommt, noch einige Prozent über dem, was das Aamt dir dann als Arbeitloser zahlt. Ich glaube, wir kommen so auf insgesamt ca. 85% des bisherigen Netto(?)Lohnes.
 
Inwieweit diese ihm zu einer neuen Arbeitsstelle verhelfen kann - keine Ahnung. Am Ende ist man wohl doch sich selbst der Nächste. Will heißen, am besten kümmerst du dich selbst um eine andere Arbeit  ::)

Willst du das nicht, gibt es eine ordentliche Kündigung. Auch dann bist du raus aus der Firma. Aber halt mit weniger Netto.

Es ist alles für uns nicht wirklich durchschaubar; auch kursieren die unterschiedlichsten Aussagen, was die weiteren Aktionen der "Firma" betrifft; auch den Zeitpunkt, wann es für meinen Mann "ernst" wird.
Erste Mitarbeiter erhalten wohl schon ihre Kündigungen .... also alles andere als schön.

Im Moment sagt er, wäre er oder sein Kollege "raus"; wobei der Kollege auch noch nicht volljährige Kinder hat und etwas jünger ist (aber nicht krank wie er).
Und nach welchen Kriterien schlußendlich entschieden wird ist irgendwie auch nicht klar (wie z.B. Alter, Firmenzugehörigkeit etc). Auch wann es soweit sein soll, nicht. Anfangs sprach er von 2021/22 als Termin.

Auf jeden Fall, sagt mein Mann, braucht er früher oder später eine Arbeit, die für ihn als Versicherungsjahre zur Rente zählen. Ich meine, bei Arbeitslosigkeit gibt es keine Möglichkeit, daß das zur Rente als Beitragsjahre zählt, oder ?

Alles doof.
Ich hoffe, daß wenigstens das kommende MRT wieder o.k. ist und wir uns nicht da auch noch einen "Kopf" machen müssen.

LG
Smarty


« Letzte Änderung: 24. Februar 2020, 20:16:04 von Smarty »
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Antw:Anaplastisches Oligogendrogliom
« Antwort #23 am: 24. Februar 2020, 23:25:20 »
Ich glaube, dass bei Arbeitslosigkeit für die Zeit, für die ihm Arbeitslosengeld (ALG 1) zusteht, das Arbeitsamt Beiträge zur Rentenversicherung zahlt, aber vielleicht weniger?

Ich hoffe, TinaF meldet sich, sie kennt sich besser aus.

Das mit der Auffanggesellschaft klingt so, wie ich das von der Frau aus meiner Verwandtschaft erlebt habe. Sie war sehr einsatzbereit und wurde deswegen übernommen. Bei Deinem Mann ist die Schwerbehinderung ein gewisser Vorteil.
Ein Mann aus meiner Verwandtschaft wurde mit 49 (mit gutem Ausgleich) gekündigt, weil sein Kleinbetrieb das Risiko nicht eingehen wollte, womöglich Pleite zu gehen, und dann wäre es schwieriger, jemanden zu kündigen, der 50 Jahre und älter ist.
Vielleicht hilft das Alter Deines Mannes auch, nicht gekündigt zu werden?

KaSy
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Offline TinaF

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Antw:Anaplastisches Oligogendrogliom
« Antwort #24 am: 25. Februar 2020, 11:00:37 »
Hallo Smarty,

ich kann dazu leider nicht mehr schreiben, weil ich viel zu wenig Infos habe, sorry. Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Alg I können als sogenannte Anrechnungszeiten berücksichtigt werden. Die Seite hier vom Bundesministerium ist ganz gut: https://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/Gesetzliche-Rentenversicherung/Fragen-und-Antworten-Rente-ab-63/welche-zeiten-zaehlen-zu-45-beitragsjahren.html

Ansonsten kann ich wirklich nur dazu raten, einen Termin bei der Rentenversicherung und einen Termin bei der Arbeitsagentur zu vereinbaren. So eine Auffanggesellschaft ist nicht unbedingt das Schlechteste, weil (erstmal) die Arbeitslosigkeit vermieden wird. Eine neue Stelle zu finden, wäre natürlich am besten, das dürfte aber im Alter deines Mannes nicht so leicht sein. Auch da kann man sich vorab schon mal bei der Arbeitsagentur nach neuen Stellen umschauen (dafür muss man nicht arbeitslos sein). Aufhebungsvertrag mit Abfindung, längstmögliche Kündigungsfrist ausschöpfen, das sind alles Möglichkeiten, aber die hängen halt von den konkreten Umständen ab. Je nach Beruf ist dein Mann ja vielleicht gut in der Branche vernetzt und kann doch noch eine neue Arbeit finden.

Ich würde wirklich gern handfeste Tipps geben, aber das kann ich leider nicht. Und ich will natürlich auch nichts Falsches sagen. Geht erstmal zur Rentenversicherung, dann wisst ihr bestimmt schon mehr.

LG TinaF
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Offline Smarty

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Antw:Anaplastisches Oligogendrogliom
« Antwort #25 am: 25. Februar 2020, 18:10:20 »
Ich danke euch beiden, liebe Tina und KaSy für eure Antworten  :) :D :D
Es ist schön, daß ihr mir/uns weiterhelfen könnt mit euren Infos und Links. Ich habe jetzt erstmal alles gesammelt und mir den Link vom bmas.de runterkopiert.

Jetzt schauen wir uns das an. Ich denke, es hilft uns auf jeden Fall weiter. Es sind ganz sicher Antworten bzw. Fragen dabei, die er beim Termin bei der Rentenversicherung stellen kann.
Was die ihm sagen oder vorschlagen, wird man sehen.

Also nochmals herzlichen Dank euch beiden !

Liebe Grüße
Smarty
« Letzte Änderung: 25. Februar 2020, 18:12:30 von Smarty »
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« Antwort #26 am: 26. Februar 2020, 01:37:57 »
 :)  ;D
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« Antwort #27 am: 02. September 2020, 01:02:14 »
Hallo alle

wir hatten heute erstmals nach 4 Monaten wieder MRT. Vorher waren es immer 3 Monate.
Es sieht wohl soweit gut aus, sagte der Radiologe zu meinem Mann. Wegen Corona durfte ich ja nicht mit zur Besprechung.

Er hat meinen Mann gleich weiter in die Notaufnahme vom KH geschickt. Hatte eine Veränderung gesehen, die wohl auf einen "frischen" Schlaganfall hindeutet. Sind hingefahren zur Abklärung. Da durfte ich überhaupt nicht mit zur Notaufnahme und mußte
heimfahren.
Mein Mann hatte nach 2 Stunden angerufen. Er sollte/muß dableiben auf der StrokeUnit; die Ärzte wollen das wohl mit Untersuchungen in den nächsten zwei Tagen abklären.
Rezidiv hat der Radiologe ausgeschlossen. Hoffe, es ist auch so. Das wäre der absolute ....

Hoffe, ich kann schlafen.
Bis dann ...
Smarty
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Offline KaSy

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Antw:Anaplastisches Oligogendrogliom
« Antwort #28 am: 02. September 2020, 09:20:45 »
Liebe Smarty,
ich hoffe, Du schläfst noch gut nach dieser vielen Aufregung und neuen-alten Angst um Deinen Mann.
Ich wünsche Euch so sehr, dass entweder nichts ist oder es dank des MRT so früh erkannt wurde, dass er ohne Einschränkungen da durch kommt.
Glaube mir, in der Stroke Unit ist Dein Mann sehr gut aufgehoben, sage es Dir immer wieder, wie ein "Mantra": Es geht ihm gut - Es geht ihm gut - Es geht ihm gut ...

Seine Situation erinnert mich an meinen Vati, der mit 112 und Blaulicht in die Stroke Unit musste, aber da konnten wir Mutti jeden Tag dorthin fahren.

Das darfst Du wegen Corona nicht, aber es ging Deinem Mann gut und er wird bald wieder bei Dir sein, bestimmt!

Das mit Deinem Arbeitsunfall ist blöd und dass der Vertrag nicht verlängert wird, ist nach dieser Situation eigentlich nicht zu verstehen, aber Du kannst es nicht ändern. Vielleicht kannst Du an Stellen wirken, wo wegen Corona mehr Leute gebraucht werden?

Möge Dich ein aufmunternder Anruf von Deinem Mann geweckt haben!

Deine KaSy
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« Antwort #29 am: 02. September 2020, 12:15:21 »
Liebe KaSy

vielen Dank für deine Zeilen. Nacht rumgebracht - mein Mann hat sich gemeldet. Hat schon  :D EEG, Langzeit-EKG und die Halssonografie hinter sich. Er weiß allerdings nicht, was sie noch machen.

Und ja, es kommt vieles wieder hoch und dabei haben wir uns recht gut "eingerichtet" in dem etwas anderen Leben. Und jetzt
schon wieder ...
Schön wäre es, wenn die wieder ein MRT machen und nichts !! zu sehen ist. Beim Pulsmessen in der Klinik war der Puls auf 150.
Das hatte er ja auch bei der Erstdiagnose.
Im Moment "langweilt" er sich und wartet was weiter gemacht wird.

Meine Arbeitsstelle war ja befristet als Krankheitsvertretung. Und die hat einen festen Vertrag; meldet sich aber nur per Krankmeldung. Sie sind ja lt. Aussage seehr sehr zufrieden und wollen mich gern behalten. Aber der Personalschlüssel ...  ???
Weitere Betreuungskräfte sind auch im Krankenstand (die eine seit Januar und die andere hatte eine MagenverkleinerungsOP und anschließend Urlaub.
Sie wollen wohl nach Möglichkeiten schauen ob ich bleiben kann. So sagte sie - und das DRK hat ja noch 5 weitere Einrichtungen.

Aber sie mußten es mir sagen, da ich ja meldepflichtig beim Arbeitsamt bin nach der Befristung und ich sonst evt. Probleme bekomme, wenn ich mich nicht melde. Und verlassen kann ich mich nicht. Und so geht die Stellensuche wieder von vorn los.

Aber wichtig ist jetzt erstmal, daß alles wieder in den grünen Bereich kommt bei meinem Mann.
Es geht ja immer weiter. Aber es soll gut weitergehen ...

Grüße
Smarty
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