HirnTumor Diskussionsforum
Behandlungsmöglichkeiten => Alternative Behandlungsmethoden => Thema gestartet von: Bluebird am 06. August 2010, 08:52:14
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Auch bei Globuli gibt es eine Arzneimittelprüfung…aber…
BONN (hub). Von Spöttern wird behauptet, in der Homöopathie gebe es keine Arzneimittelprüfung. Doch das genaue Gegenteil ist der Fall. Allerdings unterscheidet sich die homöopathische Arzneimittelprüfung deutlich von der schulmedizinischen.
Wie das genau aussieht, erläutert der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) in seiner Zeitschrift "Homöopathie" (Ausgabe Sommer 2010). Darin heißt es: Die Prüfung homöopathischer Arzneimittel erforscht die Wirkung des Mittels. Anders als bei schulmedizinischen Pharmaka werde das Arzneimittel jedoch nicht an einem Erkrankten, sondern am gesunden Menschen geprüft, um dessen Wirkung festzustellen. Zu diesem Zweck nehmen Prüfer das Mittel solange ein, bis Symptome auftreten. Sie zeichnen alle Änderungen ihres Befindens - körperliche, seelische und geistige Symptome - sorgfältig auf.
http://www.aerztezeitung.de/medizin/article/611108/globuli-gibt-arzneimittelpruefung.html
Bluebird