HirnTumor Diskussionsforum

Sonstiges zum Thema Hirntumor => Kummerecke => Thema gestartet von: Lucie am 24. August 2010, 14:40:56

Titel: Fahrten zum Krankenhaus
Beitrag von: Lucie am 24. August 2010, 14:40:56
Hallo!

Eben gerade rief meine Krankenkasse an und wollte mir mitteilen, dass sie die Fahrten zum KH nicht übernehmen können. Weil.......

1.) Der Transportschein von meinem Hausarzt ausgefüllt ist, was zum einen falsch ist und zum anderen der Schein an sich auch falsch ausgefüllt ist. Dort würde nicht stehen, wann immer ich dort hin muß. Habe ich gleich erklärt, dass ich die Termine immer erst bekomme, wenn ich zu einem Termin gerade im KH bin.

2.) Temodal doch keine echte Chemo ist, man würde sich aber nochmal informieren.

3.) Nur der behandelnde Arzt solch einen Transportschein ausstellen darf. Was konkret bedeuten würde, dass ich vor jedem eigentlichen Termin mich ins KH fahren lassen müßte, um solch einen Transportschein abzuholen, den ich dann wieder bei der Krankenkasse genehmigen lassen müßte.

4.) Das Krankenhaus viel zu weit entfernt ist und man sowieso nur die Fahrt zum nächstmöglichen Arzt bezahlen würde.

Was sagt ihr dazu? Ist da auch nur ein Teil richtig dran? Man will sich intern bei der Krankenkasse nun nochmal austauschen und dann gleich wieder anrufen. was auch immer "gleich" bedeutet. Ist das normal, dass man auf diese Art und Weise versucht, um die Kosten herumzukommen? Geht es einfacher, wenn ein Familienmitglied Urlaub nimmt, um mich zu fahren? Wie ist das dann wohl mit den Kosten? Bleibe ich dann auf denen sitzen? Was ist dann mit dem Verdienstausfall desjenigen, der mich fahren würde? Hat jemand eine Idee, was ich nun tun kann?

Danke und LG
Lucie
Titel: Re:Fahrten zum Krankenhaus
Beitrag von: fips2 am 24. August 2010, 14:50:08
Zu Frage 1 und 3
lass dir von der Klinik den Transportschein gleich zusenden bei der Terminvergabe.

zu 4
Wenn das die nächstgelegenen Klinik ist welche dazu bereizt ist die Behandlung durchzuführen iust das Argument der KK gegenstandslos.

Du siehst das schon irgendwo richtig.
Frage hast du Merkzeichen in deinem SBH-Ausweis?

Fips2
Titel: Re:Fahrten zum Krankenhaus
Beitrag von: Lucie am 24. August 2010, 14:54:28
Hallo Fips,

das mit dem Zusenden kann ich in Zukunft nur. War bisher nur davon ausgegangen, dass der Hausarzt das Ausstellen kann. Denn dieser hat auch nicht gesagt, dass er nicht zuständig ist.

Ob das KH das nächstgelegene ist, weiß ich nicht. Habe ja nicht alle Wald- und Wiesen-Krankenhäuser aufgesucht und das hinterfragt. Ich wurde in der MHH operiert und die arbeiten mit dem zusammen, wo ich jetzt bin. Woher soll ich wissen, dass es da Schwierigkeiten gibt?

Was ist denn ein SBH-Ausweis?

Gruß
Lucie
Titel: Re:Fahrten zum Krankenhaus
Beitrag von: fips2 am 24. August 2010, 15:00:21
Schwerbehindertenausweis =SBH-Ausweis
Ich verstehe das Argument auch nicht, dass der Hasusarzt nicht zuständig wäre einen Transportschein zu einer Klinik auszustellen. Er darf ja auch einweisen oder dich mit einem Krankenwagen in eine Klinik transportien lassen.

Lass dir mal die entsprechenden Gesetztespassagen vom SB der KK vorlegen.

Du bekommst noch nen PN von mir.

Fips2
Titel: Re:Fahrten zum Krankenhaus
Beitrag von: Lucie am 24. August 2010, 15:05:28
Eben gerade kam schon der zweite Anruf. Ich könnte ja einen Transportschein des behandelnden KH einreichen und den würde man prüfen. Aber wahrscheinlich ergibt das auch nichts, weil es ja dann immer noch nicht das nächstgelegene KH ist und man außerdem keine Fahrtkosten übernehmen würde, nur weil ich mir ein paar Tabletten abholen will. So die Aussage der Mitarbeiterin. Werde sie aber wohl morgen in aller Ruhe anmailen und sie tatsächlich um Angabe der Gesetzespassagen bitten. Mal sehen, ob dann vielleicht was geht.

Danke!
Lucie
Titel: Re:Fahrten zum Krankenhaus
Beitrag von: fips2 am 24. August 2010, 15:19:28
Die hufen schon  ;D ;D ;D
Das war bestimmt der Azubi ;D

Wenn du die Arzneimittel nur bei Vorstelligkeit vom Arzt bekommst, ist es halt so und der Arztbesuch ist zwingend notwendig. Basta.
Er muss ja Kontrolluntersuchungen machen, ob eine Weitergabe des Medikamentes überhaupt möglich ist.Das geht halt nur persönlich und nicht per Post oder Telefon.Ob das notwendig ist oder nicht, hat bestimmt nicht der Sachbearbeiter der KK zu entscheiden.

Noch was. Solche "Bescheide und Ablehnungen" nie telefonisch annehemen. Um schriftliche Bestätigung per Mail oder Post bitten. Du hast nichts in der Hand. Am Telefon steht Aussage gegen Aussage. Der SB ist zur schriftlichen Information des Patienten,in solchen Dingen, verpflichtet. Das wissen die auch, sie versuchens aber immer wieder.
Im Prinzip könntest du auch behaupten der Sachbearbeiter hätte dich persönlich nie angerufen und dir die Ablehnung offeriert. Da war sicher die senile Tante am Telefon, die genau so klingt wie du.

Dg--Dumm gelaufen---für die Kasse natürlich.
Fips2
Titel: Re:Fahrten zum Krankenhaus
Beitrag von: Lucie am 24. August 2010, 15:34:44
Die haben sich heute eh nur gemeldet, weil ich denen am Vormittag eine Mail geschickt habe, dass ich den Bescheid brauche, um mir ein Taxi bestellen zu können. Ob es stimmt oder nicht, gerade heute soll es so gewesen sein, dass die Antwort an mich in der Post ist und morgen bei mir ankommen müßte. Somit habe ich es ja schriftlich, wenn auch nicht jedes Detail, was wir am Telefon noch besprochen haben. Dennoch werden sie morgen erneut Freude an mir haben. Dank dir kann ich nun auch gut argumentieren und dann müssen sie "Butter bei die Fische" machen und alles entweder belegen oder signalisieren, dass sie doch zahlen.

Gruß
Lucie
Titel: Re:Fahrten zum Krankenhaus
Beitrag von: Bea am 24. August 2010, 17:03:00
Hallo Lucie,

weil du ein paar Tabletten abholen willst??? Temodal ist keine richtige Chemo???

Frag doch mal wer da mit entsprechender Sachkenntnis für dich der richtige Ansprechpartner ist. Und dann bitte die genaue Anweisung (schriftlich) was nun wie und von wem ausgefüllt und eingereicht werden muss.
Sicherlich hilft dir ansonsten der medizinische Dienst im Krankenhaus, ein Fachanwalt oder auch die Presse.

Viel Erfolg!

LG,
Bea
Titel: Re:Fahrten zum Krankenhaus
Beitrag von: Lucie am 25. August 2010, 09:04:49
Hallo Bea,

heute soll die Ablehnung ja in der Post sein. Mal schauen, ob sie detailliert antworten oder einfach nur schreiben, dass ich keinen Anspruch habe.... Habe mich seit gestern auf Tipps aus diesem Forum etwas zum Thema belesen und werde, wenn ich die Post in den Händen habe, entsprechend antworten und dann schauen, ob es dann nicht doch geht. Ansonsten muß ich schauen, wie es weiter geht und überlegen, ob ich Unterstützung vom sozialen Dienst meines KH bekomme.

LG
Lucie
Titel: Re:Fahrten zum Krankenhaus
Beitrag von: Lucie am 25. August 2010, 13:14:05
Puh, was bin ich sauer, bin kurz vor einer Explosion.....

Hatte heute Vormittag eine Mail an meine KK geschickt. 'Eben kam ein Anruf von denen. Nicht die selbe Dame wie gestern sondern eine aus einer übergeordneten Geschäftsstelle. Sie hätte gerade mit meinem Hausarzt gesprochen und der hätte ihr bestätigt, dass ich eine Chemo auch hier bei einem Onkologen vor Ort machen könnte. Somit wäre klar, dass die KK nur die Fahrtkosten bis dahin übernimmt. Hannover wird nicht bezahlt. Ob mein Doc das tatsächlich so gesagt hat, kann ich heute nicht mehr rausfinden, es ist Mittwoch, da hat er jetzt geschlossen. Auf meinen Einwand, dass der Onkologe hier vor Ort doch kein kompetenter Ansprechpartner für den HT ist, wollte sie nicht hören. Er ist Onkologe, der kann die Chemo machen und gut. Habe ihr dann gesagt, dass ich mich dazu am Telefon gar nicht mehr äußern werde und dass sie mir das bitte schriftlich zukommen lassen kann, um dann zu entscheiden, wie ich weiter vorgehen werde. Meine Idee ist, dass ich meine Wut erstmal verrauchen lasse und dass ich morgen versuche, über den sozialen Dienst im Henriettenstift Unterstützung zu bekommen. Hat jemand eine bessere Idee? Habe nämlich gerade den Eindruck, dass ich solche Wut habe, dass ich nicht klar denken kann.

LG
Lucie
Titel: Re:Fahrten zum Krankenhaus
Beitrag von: Bluebird am 25. August 2010, 16:40:34


Hallo Lucie,

ich würde mich mit einem Anwalt beraten, vorzugsweise Fachrichtung Sozialrecht.

LG
Bluebird
Titel: Re:Fahrten zum Krankenhaus
Beitrag von: Lucie am 27. August 2010, 10:35:05
Hallo!

Eben gerade kam der Brief der KK, den ich euch nicht vorenthalten möchte. Meine Bitte, mir alle Argumente zu belegen, wurde einfach ignoriert. Aber lest selbst:

Guten Tag, Frau xxxx,

wir haben die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft und festgestellt, dass Ihre ambulante Chemotherapie nicht in der nächsterreichbaren Einrichtung (Dr. yyy in zzz) durchgeführt wird, sondern in der erheblich weiter entfernten Praxis in der Heriettenstiftung in Hannover.

Der Gesetzgeber legt fest, welche Leistungen die gesetzlichen KK übernehmen dürfen. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, dürfen Versicherte nicht beanspruchen, Leistungsbringer nicht ausführen und KK nicht bewilligen.

Demnach dürfen wir Fahrtkosten nur bis zur nächsterreichbaren Einrichtung erstatten.

Wir beteiligen uns an Ihren Krankenfahrten in der der Kosten, die bei einer Behandlung in zzz anfallen würden. Das sind max. 9 anrechenbare Kilometer pro Strecke. Die Fahrtstrecke zu dem von Ihnen ausgewählten Behandler beträgt nach unseren Berechnungen 35 km. Die daraus resultierenden Mehrkkosten in Höhe von ca. 17,62 € pro Fahrt sind von Ihnen selbst zu zahlen.

Gern unterstützen wir Sie, wenn Sie einen Termin bei Dr. yyy in zzz vereinbaren möchten. Sprechen Sie uns einfach an.

Die Genehmigung gilt mit einem Taxi oder Mietwagen vom 18.8.10 bis 31.12.10 unter den zuvor genannten Voraussetzungen.

Sollten zwingend medizinische Gründe bestehen. die die Behandlung in Hannover anstelle der nächstgelegenen Einrichtung unumgänglich machen, reichen Sie uns hierzu bitte weitere ärztliche Unterlagen ein, die wir dem Medizinischen Dienst der KV vorlegen werden.

Nun folgt im Brief noch eine Aufklärung über meine zu leistenden Zuzahlungen.

Ende des Briefes.

Alle Argumente, die ich am Telefon schon brachte, auch die Erklärung, warum irgendein niedergelassene Onkologe nicht der Richtige für mich ist, blieben unberücksichtigt. Na, da werde ich übers Wochenende mal einen Schlachtplan ausarbeiten.
LG
Lucie
Titel: Re:Fahrten zum Krankenhaus
Beitrag von: Toni am 27. August 2010, 10:49:02
Hallo liebe Lucie,

versuche beim Henrietten Stift eine solche Erklärung zu bekommen. Formullere die Begründung vorweg, damit der Arzt schnell einen Anhaltspunkt hat und sich nicht mit "Lyrik" abquälen muss...
LG
Toni
Titel: Re:Fahrten zum Krankenhaus
Beitrag von: Bluebird am 27. August 2010, 10:53:40
Hallo!

Gern unterstützen wir Sie, wenn Sie einen Termin bei Dr. yyy in zzz vereinbaren möchten. Sprechen Sie uns einfach an.

Die Genehmigung gilt mit einem Taxi oder Mietwagen vom 18.8.10 bis 31.12.10 unter den zuvor genannten Voraussetzungen.

Sollten zwingend medizinische Gründe bestehen. die die Behandlung in Hannover anstelle der nächstgelegenen Einrichtung unumgänglich machen, reichen Sie uns hierzu bitte weitere ärztliche Unterlagen ein, die wir dem Medizinischen Dienst der KV vorlegen werden.

Nun folgt im Brief noch eine Aufklärung über meine zu leistenden Zuzahlungen.

Ende des Briefes.

Alle Argumente, die ich am Telefon schon brachte, auch die Erklärung, warum irgendein niedergelassene Onkologe nicht der Richtige für mich ist, blieben unberücksichtigt. Na, da werde ich übers Wochenende mal einen Schlachtplan ausarbeiten.
LG
Lucie


Hallo Lucie,

was am Telefon besprochen wird, ist eine Sache im Gegensatz zu dem, was auf Papier festgelegt wurde.
Dann lass Dir von den anweisenden bzw, behandelnden Ärzten für die KK doch die geforderte medizinische Notwendigkeit für eine Chemo im entfernten Hannover bestätigen. Es zählt die Argumentation der Ärzte, nicht Deine Auslegung oder Wünsche am Telefon. Ist jetzt kein persönlicher Angriff, nur eine Hilfestellung, es besser zu machen, weil sonst keine Bewegung in den Vorgang kommt.
Wenn allerdings der Onkologe an Deinem Ort in der Lage ist, die Chemo durchzuführen, hast Du m.E, schlechte Karten. U.U, würde ich mich bei einem Anwalt beraten lassen, vorzugsweise Fachrichtung Sozialrecht.

LG
Bluebird
Titel: Re:Fahrten zum Krankenhaus
Beitrag von: fips2 am 27. August 2010, 12:04:32
Ich schließe mich Bluebirds Meinung an.
Tipp.
KEINE AÜSSERUNGEN UND ABMACHUNGEN AM TELEFON MACHEN.
Brich das Telefonat direkt ab.
Du bist am Kopf operiert und verstehst eh nicht was die wollen am Telefon oder???
 Das ist zu schnell für dich. ;)

Schaffe Tatsachen und keine Diskussionen die eh nix bringen.

Fips2

PS
Zu formuliern gibt es da nicht viel. Es gibt den entsprechenden Vordruck.
Auf demn ist auch die Frage anzukreuzen ob es sich um die nächstgelegene, für den expliziten Fall, kompetente Klinik/Arzt handelt die angegeben ist.
Zumindest ist es auf den Anträgen der DAK so. Ich gehe davon aus, dass es sich um einen Vordruck  handelt, der für alle Kassen gleich gilt.


Titel: Re:Fahrten zum Krankenhaus
Beitrag von: Lucie am 27. August 2010, 12:12:22
Hallo!

Danke euch für eure Tipps.

Tatsachen habe ich ja dadurch geschaffen, dass die von mir alles schriftlich bekommen habe und ich sogar einen Nachweis dafür habe. Die Telefonate, die ja von denen ausgingen und nie von mir, weil ich gleich alles schriftlich gemacht habe, waren aber doch interessant. Und zwar deshalb, weil die meinen Hausarzt angerufen hatten und der soll gesagt haben, dass das in Hannover nicht notwendig ist. So erfährt man eben auch mal solche Dinge. Montag bin ich beim Hausarzt und werde das hinterfragen, Donnerstag ist dann Henriettenstift angesagt und auch dort werde ich sehen, was ich erreichen kann. Mein Problem könnte sein, dass derjenige, die mich zum Henriettenstift überwiesen hat, mit der Sache an sich nichts zu tun hat. Den kenne ich überhaupt nicht, das hat mein Hausarzt für mich in Angriff genommen, weil ich eine Überweisung eines Neurologen brauchte und ich einen solchen aber nicht habe. Alles etwas durcheinander, dennoch hoffe ich, dass sich am Donnerstag etwas tut.

LG
Lucie
Titel: Re:Fahrten zum Krankenhaus
Beitrag von: fips2 am 27. August 2010, 12:27:06
Ich denke, bei aller Ehre, dass der Hausarzt dafür kein kompetenter Ansprechpartner ist.

Ist er Onkologe oder Neurochirurg?????

Die Kasse kanns natürlich versuchen, aber eine Facharztverordnung setzt eine Hausarztverordnung immer außer Kraft.

Fips2
Titel: Re:Fahrten zum Krankenhaus
Beitrag von: Lucie am 27. August 2010, 12:35:57
Mit dem Hausarzt will ich lediglich besprechen, ob er mir wirklich in den Rücken gefallen ist. Denn als ich aus dem KH kam und ich das erste Gespräch mit ihm führte, sagte er mir seine volle Unterstützung zu. So will er dann auch dafür sorgen, dass ich nach der Chemo eine reha machen kann. Er ist übrigens Internist.

Der Onkologe, zu dem mich die KK schicken will, den kenne ich nicht persönlich, dort war ich nie. Ob er aber mit dem gleichen Wissen an die Sache herangeht, wie es dort im Henriettenstift der Fall ist, wage ich zu bezweifeln. Oder gehört es bei einem Onkologen dazu, dass er sich mit HT auskennt? Da es hier um mein Leben geht, bin ich nicht mit irgendeinem zufrieden, da möchte ich kompetent betreut werden.

LG
Lucie
Titel: Re:Fahrten zum Krankenhaus
Beitrag von: fips2 am 27. August 2010, 13:28:44
Da es hier um mein Leben geht, bin ich nicht mit irgendeinem zufrieden, da möchte ich kompetent betreut werden.

LG
Lucie

Bei den Kosten die im Raume stehen, würde ich persönlich, natürlich alle Mittel und Möglichkeiten ausgeschöpft, die Frage stellen was mir mehr wert ist. Kompetente Behandlung, oder Geldbeutel.

Klar, das muss jeder für sich entscheiden. Aber wenn es irgendwie möglich war, habe ich im Falle meiner Frau, immer versucht die bestmögliche Behandlung zu erhalten.
da hab ich lieber an mir selbst irgendwo zurückgesteckt. Möglichkeiten gibts da immer.

Gruß Fips2
Titel: Re:Fahrten zum Krankenhaus
Beitrag von: Toni am 27. August 2010, 15:15:09
Liebe Lucie,
auch ich neige dazu, es wie fips2 zu handhaben. Ich bin zwei Monate lang täglich zur Bestrahlung von Berlin nach Frankfurt/Oder mit der Bahn gefahren und zwar mit Begleitung... ich sehe es als die kleinen Opfer, auch Geldopfer, die man bringt, die ich im übrigen auch sehr in Ordnung finde. Auch mir ist die optimale Behandlung am wichtigsten und ich bin ehrlich gestanden dankbar, dass es diese optimale Behandlung zwar nicht gerade um die Ecke aber doch für die meisten von uns in erreichbarer Nähe gibt.
Lass Dich also nicht über Gebühr ärgern, auch wenn es für Dich viel Geld sein mag. deine Energie wird woanders gebraucht. Heute schon geredet?
LG
Toni
Titel: Re:Fahrten zum Krankenhaus
Beitrag von: Lucie am 27. August 2010, 16:24:30
@fips2: Klar, das sehe ich auch so. Kam das anders rüber? Deshalb will ich ja auch nicht zu einem Wald- und Wiesen-Onkologen sondern will bei der kompetenten Behandlung bleiben.

@Toni: Weißt du, wenn es nicht rechtens wäre, dass man Fahrtkosten erstattet bekommt, würde ich da auch gar nicht drüber nachdenken. Aber zuerst hat man mich da im Henriettenstift drauf aufmerksam gemacht, dann habe ich hier in der Runde die Bestätigung bekommen. Wenn es also gesetzlich so geregelt ist, dann schenke ich der KK das nicht. Auch wenn für mich feststeht, dass ich weiterhin im Henriettenstift bleiben werde.

Meine Energie wird wirklich woanders gefordert - die Kids scheinen irgendwie den Dauerregen nicht zu vertragen.....

Schönes Wochenende euch allen!
Lucie
Titel: Re:Fahrten zum Krankenhaus
Beitrag von: Bluebird am 27. August 2010, 20:00:52


Nur eine kurze Anmerkung von mir:

Lucie,
wenn Du nie ein Beratungsgespräch bei dem nahe gelegenen Onkologen gesucht hast, kannst Du nicht beurteilen, ob er sich mit Hirntumorpatienten auskennt oder das eher nicht zu seinen Spezialgebieten gehört. Also vorsichtig bei der Äusserung gegenüber dem Kostenträger.

Ansonsten schließe ich mich der Meinung meiner Vorkommentatoren an.

LG
Bluebird
Titel: Re:Fahrten zum Krankenhaus
Beitrag von: Lucie am 13. September 2010, 12:50:04
Hallo!

Es gibt gute Neuigkeiten. Nachdem ich neulich wieder im Henriettenstift war um mir mein Temodal abzuholen, habe ich die Unterlagen, die mir meine Ärztin ausgestellt hat, bei der KK eingereicht. Und siehe da - am Samstag war die Antwort da. Die Fahrten werden ab sofort genehmigt. Und warum nicht gleich so? Das einzige, was ich jetzt noch herausfinden muß, ist, wie das mit den Zuzahlungen ist. Da hatte mir mein Hausarzt etwas anderes gesagt als die KK nun in ihrerm Schreiben stehen hat. Wahrscheinlich hat die KK recht, dennoch möchte ich mich da informieren. Schön, dass das alles nun geregelt ist, warum man da aber solchen Stress gemacht hat, ist mir rätselhaft. Mal schauen, ob ich die Fahrtkosten, die mir während der ganzen Verhandlungen angefallen sind und den Verdienstausfall meines Fahrers geltend machen kann. Das hatte ich der KK angekündigt, für den Fall, dass man mir die Fahrten doch noch genehmigt. Schlau wie sie sind, haben sie aber in ihrem Schreiben nun "ab sofort" formuliert, das schließt ja die Fahrten letzte Woche nicht mit ein. Mal sehen.....

LG
Lucie
Titel: Re:Fahrten zum Krankenhaus
Beitrag von: fips2 am 13. September 2010, 12:54:47
Gib die Fahrten doch einfach mit an und wart ab.
Keinen schlafenden Hunde wecken. Evtl berechnen sie die Fahrten einfach mit und dann hat es sich erledigt.
Nachhaken kannst du immer noch.

Fips2
Titel: Re:Fahrten zum Krankenhaus
Beitrag von: Lucie am 13. September 2010, 13:05:30
Hm, Fips, da steh ich wohl gerade auf dem Schlauch...... Wie soll ich denn die beiden Fahrten sowie den Dienstausfall mit angeben, wenn mich in Zukunft ein Taxiunternehmen zum KH bringt? Die letzten beiden Fahrten waren ja privat organisiert Ich habe lediglich eine Nummer von der KK bekommen, die ich dem Taxiunternehmen zur Abrechnung geben soll. Den ausgefüllten Schein aus dem KH haben sie mir auch nicht mit zurückgegeben, den brauche ich wohl auch nicht. Na, beim nächsten Mal bin ich hoffentlich nicht mehr so unsicher, da weiß ich besser, worum es geht.

LG
Lucie
Titel: Re:Fahrten zum Krankenhaus
Beitrag von: fips2 am 13. September 2010, 13:12:42
Ja so ist es schlecht.

 Ich dachte ihr fahrt selbst, oder mit ÖPN und rechnet dann die Fahrtkosten ab.

Verdienstausfall  für die Begleitperson, kannst du mal gleich abhaken, dass du den ersetzt bekommst. Das ist "persönliches Vergnügen". Das kannst du höchstens an der Einkommensteuer geltend machen.
Titel: Re:Fahrten zum Krankenhaus
Beitrag von: Lucie am 13. September 2010, 13:20:15
Privatvergnügen? Und das, wo ich selbst doch gar nicht fahren darf? Zuerst sagte man mir in der MHH bei meiner Entlassung, dass ich fahren darf, was ich auch getan habe. Beim Wechsel zum Henriettenstift sagte mir dann die Ärztin, dass ich ein halbes Jahr nicht fahren darf. Da kann doch dann nicht von Privatvergnügen sprechen?! Kannst du dich dran erinnern, was du mir an anderer Stelle mal geraten hast? Ich bin frisch am Hirn operiert, ich bin balla-balla. Wie soll ich es da allein mit Öffis schaffen? Erst Bus, dann Bahn, dann Straßenbahn. Versuchen wollte ich es halt einfach, da bei der einen Fahrt tatsächlich mein Mann extra frei genommen hat. Beim zweiten Mal war mein Vater der Fahrer, was dauerhaft nicht gehen würde, da er nicht besonders sicher ist beim Fahren.

LG
Lucie
Titel: Re:Fahrten zum Krankenhaus
Beitrag von: fips2 am 13. September 2010, 13:34:00
Hallo Luci

Mal langsam. Das mit dem "persönlichen Privatvergnügen" hab ich extra in Gänsefüßchen gesetzt.
Ich wollte dich damit nicht angreifen oder gar veräppeln.
Das ist einfach versicherungstechnischer Fakt.

Mir und uns allen ist das schon klar dass du das nicht zu deinem Vergnügen machst und liebestens selbst fahren würdest. Natürlich ist das mit organisatorischem Aufwand verbunden, Angehörige oder Bekannte zu organisieren die solche Fahrten und Begleitungen durchführen. Ich mach das ja regelmäßig selbst bei meiner Frau. Aber da bekomm ich auch nix für. Ob das notwendig ist oder nicht interessiert keinen. Wenn du mit dem Taxi gebracht wirst, ist der Taxifahrer die Begleitperson. Der bleibt auch, in der Regel während der Behandlung vorort, bzw bringt dicvh bis zur ärztlichen Obhut und holt dich dort wieder ab, so dass du immer unter Begleitung warst.

Was ich damit sagen wollte ist, dass diese Leistungen auf freiwilliger Basis der Angehörigen basiert und nicht erstattungsfähig ist.

Fips2
Titel: Re:Fahrten zum Krankenhaus
Beitrag von: Lucie am 13. September 2010, 13:46:16
Hallo Fips,

da, dein Augenzwinkern bei der Sache ist mir durchaus aufgefallen, keine Sorge....

Mein Anliegen ist halt, dass es ja, da die Sache mit der KK ja nicht so einfach zu klären war, eigentlich deren Schuld ist, wenn sich jemand extra dafür Urlaub nimmt. Wenn ich Selbstfahrer wäre und an einem Tag wäre mir mal danach, meinen Mann mitzunehmen, dann ist mir klar, dass das eben Privatvergnügen ist. Aber bei solch einer unausgestandenen Sache kann es doch nicht sein, dass wir auf unseren Kosten sitzen bleiben, nur weil denen nicht gepasst hat, dass mein Hausarzt und nicht die Neurologin die Verdordnung ausgefüllt hat. Komisch auch, dass aktuell ein anderer Sachbearbeiter meinen Antrag genehmigt hat als die bisherige Sachbearbeiterin. Wenn die gefrustet ist im Job, sollen wir dafür bezahlen? Ich werde mein Glück probieren und wenn es für uns gut ausgeht, werde ich berichten.

Nochmals: keine Sorge, ich fühlte mich weder angegriffen noch veräppelt. Und wenn - dann lache ich einfach mit!

LG
Lucie