HirnTumor Diskussionsforum

Behandlungsmöglichkeiten => Neurologie => Epilepsie => Thema gestartet von: Bluebird am 10. Dezember 2010, 09:53:59

Titel: Epilepsie-Kraftfahreignung
Beitrag von: Bluebird am 10. Dezember 2010, 09:53:59

Quelle:
Epilepsie_Kraftfahreignung


 (http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43861/Epilepsie_Behandlung_nach_erstem_Anfall_kann_Kraftfahreignung_sichern.htm)



Zitat

Donnerstag, 9. Dezember 2010
 Epilepsie: Behandlung nach erstem Anfall kann Kraftfahreignung sichern
Liverpool – Nicht immer sind sich Arzt und Patient nach einem ersten epileptischen Anfall sicher, ob eine Behandlung sinnvoll ist. Eine randomisierte Studie im Britischen Ärzteblatt (BMJ 2010; 341: c6477) zeigt, dass eine frühzeitige Therapie die Chancen erhöht, dass Patienten sicher am Straßenverkehr teilnehmen können.

Experten schätzen, dass etwa 5 Prozent der Bevölkerung mindestens einmal im Leben einen epileptischen Anfall erleidet, die meisten ohne an einer Epilepsie zu erkranken. Die Entscheidung für eine antiepileptische Therapie wird deshalb häufig von einem zweiten Anfall abhängig gemacht.



Bluebird
Titel: Re:Epilepsie-Kraftfahreignung
Beitrag von: krimi am 09. Dezember 2013, 20:22:49
Fahreignung nach Diagnose Hirntumor

Epileptische Anfälle und Führerschein

http://www.hirntumorhilfe.de/hirntumor/supportivtherapie0/epilepsietherapie/fuehrerschein/
Titel: Re:Epilepsie-Kraftfahreignung
Beitrag von: krimi am 19. Oktober 2014, 12:42:39
Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung       gültig ab 1. Mai 2014

http://www.bast.de/DE/FB-U/Fachthemen/BLL/Begutachtungsleitlinien-2014.pdf?__blob=publicationFile - zu Epilepsie ab Seite 45

Neue Fassung Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung - gültig ab 28. Dezember 2016
http://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/BLL/BLL-Download.html?nn=810254


Zu Epilepsie ab Seite 52