Hallo Becker
Willkommen im Forum.
Dieser Datenaustausch ist durchaus gesetzeskonform. Die Krankenkasse und der Rententräger tauschen sich auch in der Kostenübernahmefrage der Reha/AHB aus.
Die KK kann sogar, wenn eine Aussicht auf länger fortbestehende Erkrankung mit Arbeitsunfähigkeit besteht, von dir verlangen, dass du einen Rentenantrag stellst.
Tust du das nicht, kann das die Sperrung der Krankengeldzahlungen für dich zur Folge haben.
Lass dich dahingehend von der deutschen Rentenversicherung Bund,in einer ihrer Geschäftsstellen, oder von einem Versichertenältesten beraten. Die können dir das eher und schneller erklären, weil es meist weitere Folgefragen gibt.
Gruß Fips2