Hallo Heike,
Nicht erschrecken, wenn Deine Schwiegermutter weinen muß! Und wahrhaftig gibt es leider hinreichen Grund genug dazu (Das gilt auch für Dich), wie auch zur Furcht.
Du wirst sehen, daß man vom Krankenhauspersonal bestenfalls und vernünftiger Weise routinemäßige Professionalität erwarten kann. Mehr können sie auch nicht leisten, obwohl man sich das manchmal wünschte!
Nochmals: Ein Glio IV bedeutet nicht unbeding ein Todeaurteil!
Unbedingt die Ärzte nach weiteren Behandlungsmöglichkeiten fragen, und notfalls "löchern".
Unbedingt eine (besser: zwei) "Zweitmeinung" einholen; mit den behandelnden Krankenhausärzten in Ruhe darüber sprechen).
Guten Wünsche!
Claus