HirnTumor-Forum

Autor Thema: GdB Grad der Behinderung  (Gelesen 17663 mal)

moni

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GdB Grad der Behinderung
« am: 12. April 2010, 18:43:13 »
Guten Abend!
Nach einer AN OP im Mai 2006 bin ich rechtsseitig taub. Da ich Lehrerin bin, ist die Arbeit mit "einem Ohr" vergleichsweise viel schwieriger. Ich versuche nun, einen Grad der Behinderung von 50 zu erreichen, da ich dann wöchentlich eine Stunde weniger unterrichten und eher in Rente gehen kann. Mir wurde bis jetzt ein GdB von 40 zugestanden. (20 für Kopfschmerzen und 30 für Tinnitus, Taubheit, Schwindel.... Das macht - verrechnet - 40)
Weiß jemand, wie ich an die restlichen 10-20 GdBs komme? Es wäre eine große Erleichterung für meine tägliche Arbeit. Leider hilft der GdB von 40 gar nicht!
Danke für eure Antwort!
Moni
P.S. Morgen habe ich einen Termin beim Neurologen. Vielleicht könntet Ihr heute noch Tipps weitergeben. Danke!!!!!!!

Offline Kiki

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Re:GdB Grad der Behinderung
« Antwort #1 am: 12. April 2010, 18:58:32 »
Hallo, liebe Moni,
ich habe nach meiner AN-OP  einen GdB von 60 erhalten, und zwar aufgrund
Störungen nach Hirnerkrankung mit Schwindelerscheinungen. Dazu addierten  sich depressive Störungen (was nach einem solchen Befund nicht ungewöhnlich ist), Schwerhörigkeit mit Gleichgewichtsstörungen, Bluthochdruck und Funktionsstörungen der Wirbelsäule. Probleme mit Wirbelsäule oder Gliedmaßen hat ja fast jeder.
Vielleicht sind bei Dir auch ähnlich geartete Gesundheitsprobleme in der Vergangenheit aufgetreten,die Dir Dein Hausarzt bescheinigen kann. Dann lohnt sich sicher ein Widerspruch gegen den Bescheid. Weitere 10% müßten doch eigentlich zu erreichen sein. Viel Glück Kiki

fips2

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Re:GdB Grad der Behinderung
« Antwort #2 am: 12. April 2010, 19:35:38 »
Leider hilft der GdB von 40 gar nicht!

Wieso hilft dir das nicht?
Du kannst einen Gleichstellungsantrag stellen und dann hast du die selben Rechte wie ein Patient mit GdB 50%.
Dürfte im öffentlichen Dienst kein Problem sein.
Hier ein ähnlicher Fall wie deiner.
Gruß Fips2
« Letzte Änderung: 12. April 2010, 19:46:22 von fips2 »

moni

  • Gast
Re:GdB Grad der Behinderung
« Antwort #3 am: 12. April 2010, 20:06:16 »
Hallo fips2,
hab' mich erkundigt, aber für Beamte geht das mit der Gleistellung nicht. Man braucht den GdB von 50. Ich habe extra den Gleistellungsbeauftragten der Landesbehörden angerufen.
Trotzdem Danke.
Moni

fips2

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Re:GdB Grad der Behinderung
« Antwort #4 am: 12. April 2010, 20:17:14 »
oh sorry
Das wusste ich jetzt nicht.
Ich ging davon aus dass das für Alle gilt. Auch für Beamte.
Aber da sieht mans mal wieder.
Ganz gegen die Vorurteile die landläufig die Bevölkerung zum Beamtenstatus hat.
Oftmals sind die Staatsdiener eher benachteiligt. Hier auch wieder.

Versuchs über den Tipp den ich dir per PN geschickt habe.
Gruß Fips2

Offline wilma61

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Re:GdB Grad der Behinderung
« Antwort #5 am: 13. April 2010, 07:25:35 »
Hallo.

Das kann man so pauschal eigentlich nicht sagen.

http://www.schwbv.de/gleichstellung2.html

http://www.polizei-nrw.de/hsv/aufgaben/gleichstellung-1/urteile-6/

Bei uns (Bundesbeamte) haben zwei Kollegen eine Gleichstellung erhalten.

Willi

Liebe Grüße

Willi

fips2

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Re:GdB Grad der Behinderung
« Antwort #6 am: 13. April 2010, 07:46:05 »
Danke Willi für den Hinweis.
Hätte mich sehr gewundert, wenns nicht so wäre.

Zumindest wärs eine Diskriminierung gegenüber der Restbevölkerung, was ein Grundgesetzverstoß bedeutet, der garantiert eine Klage vorm Bundesgerichtshof nach sich ziehen würde.

Gruß Fips2
« Letzte Änderung: 13. April 2010, 09:20:04 von fips2 »

Offline Ciconia

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Re:GdB Grad der Behinderung
« Antwort #7 am: 16. April 2010, 10:49:08 »
Hallo Moni,

lege erstmal Widerspruch gegen den Bescheid ein! Gut ist es auch, wenn du ein ärztliches Attest von deinen Neurologen dazu legst.
Ich hatte erst 30, dann 40, dann 50 Gdb.
Das Amt ist bei gutartigen Tumoren leider sehr geizig mit dem Gdb. Der Tumor an sich bringt garnicht, nur die Beeinträchtigungen durch ihn bzw. die OP-Folgen. Psychische Probleme bzw. Kopfschmerzen solltest du auch mit einbringen, falls du welche hast.

Übrigens hatte ich mit 30 Gdb eine Gleichstellung - die mir garnichts gebracht hat, als die Firma in Insolvenz ging.

LG
Ciconia
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Offline Löwenzahn

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Re:GdB Grad der Behinderung
« Antwort #8 am: 16. April 2010, 20:16:38 »
Hallo ihr lieben,
habe auch einen Grad von 40 für meine Beschwerden bekommen und im Brief vom Landratsamt stand, dass ich einen Gleichstellungsantrag beantragen kann.
Wann ist dies sinnvoll? In jedem Falle oder nur wenn der Arbeitsplatz gefährdet ist?
Liebe Grüße Löwenzahn

Offline Bluebird

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Re:GdB Grad der Behinderung
« Antwort #9 am: 16. April 2010, 20:31:25 »

Hallo Löwenzahn,

hier der entsprechende Gesetzestext in verkürzter Form:

Zitat
Gleichstellung behinderter mit schwerbehinderten Menschen nach § 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
Personenkreis schwerbehinderte Menschen


Menschen sind im Sinne des Teils 2 SGB IX schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.


Was versteht man unter Gleichstellung?

Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit  schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.

Rechtsgrundlage: § 2 Absatz 3 in Verbindung mit § 68 Absatz 2 und 3 SGB IX.


Was bewirkt die Gleichstellung?

Mit einer Gleichstellung erlangt man grundsätzlich den gleichen „Status" wie schwerbehinderte Menschen.

Auswirkungen:

•besonderer Kündigungsschutz,
•besondere Einstellungs-/ Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse sowie Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht,
•Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung,
•Betreuung durch spezielle Fachdienste.
jedoch nicht:
Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Altersrente.


Wer kann gleichgestellt werden?

Personen

•mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40 (nachgewiesen durch einen Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes),
•mit einem Wohnsitz oder einer Beschäftigung im Geltungsbereich des SGB IX,
•die infolge ihrer Behinderung einen geeigneten Arbeitsplatz (im Sinne von § 73 SGB IX) nicht erlangen oder nicht erhalten können.
Eine Gleichstellung kommt nur für das Erlangen oder Erhalten eines geeigneten Arbeitsplatzes im Sinne von § 73 SGB IX in Betracht; also zum Beispiel nicht für Personen, die weniger als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt sind.
Wettbewerbsnachteile auf dem Arbeitsmarkt müssen in jedem Fall auf die Behinderung als wesentliche Ursache zurückzuführen sein. Allein allgemeine betriebliche Veränderungen (Produktionsänderungen, Teilstilllegungen, Betriebseinstellungen, Auftragsmangel, Rationalisierungsmassnahmen, etc.), von denen Nichtbehinderte gleichermaßen betroffen sind, können eine Gleichstellung ebenso wenig begründen, wie fortgeschrittenes Alter, mangelnde Qualifikation oder eine allgemein ungünstige/schwierige Arbeitsmarktsituation.[/size]
Anhaltspunkte für eine behinderungsbedingte Gefährdung eines Arbeitsplatzes können unter anderem sein:

•wiederholte/häufige behinderungsbedingte Fehlzeiten,
•behinderungsbedingt verminderte Arbeitsleistung auch bei behinderungsgerecht ausgestattetem Arbeitsplatz,
•dauernde verminderte Belastbarkeit,
•Abmahnungen oder Abfindungsangebote im Zusammenhang mit behinderungsbedingt verminderter Leistungsfähigkeit,
•auf Dauer notwendige Hilfeleistungen anderer Mitarbeiter,
•eingeschränkte berufliche und/oder regionale Mobilität aufgrund der Behinderung.
Nur Arbeitslosigkeit rechtfertigt für sich genommen keine Gleichstellung. Es müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Gleichstellung erforderlich ist, um eine berufliche Eingliederung zu erreichen.

Bei Beamten/Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz sind in der Regel hier die Voraussetzungen für eine Gleichstellung nicht erfüllt. Im Einzelfall kann eine Gleichstellung erfolgen, wenn konkrete behinderungsbedingte Gründe vorliegen.


ff.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26182/zentraler-Content/A08-Ordnung-Recht/A081-Schwerbehindertenrecht/Allgemein/Gleichstellung-mit-schwerbehinderten-Men.html

Gruß
Bluebird
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moni

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Re:GdB Grad der Behinderung
« Antwort #10 am: 18. April 2010, 20:31:07 »
Hallo Bluebird u. alle, die mir weiterhelfen wollten,
als Beamtin hilft mir die Gleichstellung insofern nicht, als mein Arbeitsplatz nicht gefährdet o.ä. ist.
Ich brauche definitiv einen GdB von 50, damit ich bei reduzierter Stundenzahl wöchentlich 1 Stunde weniger unterrichten kann. Außerdem kann ich dann eher in Rente gehen. Ich muss euch ja nicht erklären, was es bedeutet, nur auf einem Ohr zu hören und Kopfschmerzen zu haben. Dazu dann noch eine Grundschulklasse zu unterrichten ist viel anstrengender als vor meiner OP, aber dem wird in keiner Weise Rechnung getragen, wenn ich nicht den o.g. GdB habe. Pausenaufsichten muss ich nicht mehr machen.
Ich warte jetzt auf das Gutachten des Neurologen. (Ich hatte beim Amtsgericht Einspruch eingelegt und hoffe, nun von 40 auf 50 GdB zu kommen.) Mal sehen!
Danke nochmal für die Tipps.
Moni


Offline Bluebird

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Re:GdB Grad der Behinderung
« Antwort #11 am: 19. April 2010, 09:34:05 »

Hallo Moni,

als Beamtin sitzt Du natürlich sicher im Sattel. Wenn Du allerdings aufgrund der massiven Einschränkungen Deine Tätigkeit nicht mehr bzw. nicht mehr in vollem Umfang ausüben kannst, was passiert dann? Ich kenne ehemalige Beamtinnen im Landes- bzw. Postdienst, die man auf ziemlich perfide Weise in die Frühpension befördert hat. Mit Anfang 40 ist das nicht gerade erstrebenswert.
Da ich noch jeweils eine jüngere Nichte und einen kleinen Neffe habe, kenne ich den Lärmpegel, den Kinder im Grundschulalter erzeugen können. Seit ich meine Meningeom-Diagnose habe, reagiere ich da auch viel empfindlicher. Bei einem beeinträchtigten Hörvermögen kann das sehr unangenehme Folgen haben.
Alles hat eben zwei Seiten....wichtig ist, was Du Dir zumuten kannst und wie es Deiner Gesundheit dabei geht.

LG
Bluebird

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