Hallo aus Uelzen, eine Frage in die Runde der Acustiker. Von allen Seiten höre ich immer, beantrage einen Schwerbehindertenausweis.
Es gibt viele gutgemeinte Vorschläge, aber keiner kann mir verbindlich sagen, mit welcher Behinderung oder Beeinträchtigung man überhaupt einen beantragen kann. Und welche Folgen kann das für meinen Beruf bedeuten. Nicht, dass das ein Grund ist, meine Diensttauglichkeit als Beamter generell in Frage zu stellen. Ich will da ja keine schlafenden Hunde wecken.
Ich habe mir mal so einen Antrag aus dem Netz gezogen und habe beim durchlesen schon Kopfschmerzen bekommen. Man kann es auch echt kompliziert machen, typisches Behördendeutsch.
Zu meinen Beeinträchtigungen zählt der Tinnitus, die Hörminderung, ein wenig Drehschwindel und das tapsige Gefühl zur Nachtzeit beim gehen.
Vor allem will ich nicht als Blender da stehen, denn von allen Acustikern hat es mich, glaube ich nicht so schlimm getroffen.
Mit einem freundlichen Gruss
Peter