Hallo Christian,
wenn ein Arbeitgeber vor der betriebsbedingten Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers das Integrationsamt einschaltet, dann muss der AG schon darlegen, warum es ausgerechnet bzw. auch den SB-AN treffen soll. Das Integrationsamt prüft dann, auch anhand der Stellungnahmen von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung, ob es der Kündigung des SB-AN zustimmt. Auch der SB-AN kann seine Sicht darlegen. Eine "Durchleuchtung" des AG findet dabei aber nicht statt. Wenn der AG darlegt, dass bei der Sozialauswahl auch die Mitarbeiter X, Y, Z miteinzubeziehen und bei denen A, B und C zu berücksichten waren oder der SB-AN der einzige auf einer speziellen Stelle ist und eine Umsetzung nicht möglich ist, dann wird das Integrationsamt letztendlich zustimmen. Ich denke, ein AG weiß schon auch, was er angeben muss. Und wenn dein AG das Verhältnis als zerrüttet ansah, hätte er sicher Gründe gefunden, dich loszuwerden.
ABER: Du warst nicht schwerbehindert zum Zeitpunkt der Kündigung und im Nachhinein kann dir keiner sagen, wie es ausgegangen wäre, wenn... Was du aber jetzt machen kannst, du kannst beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung stellen. Sollte ein GdB von mind. 30% herauskommen, kannst du unter Umständen die Gleichstellung beantragen. Das geht, wenn du entweder arbeitslos bist und deine gesundheitlichen Probleme ein Vermittlungshemmnis darstellen oder wenn du wieder eine Arbeit hast und befürchtest, diese Arbeit aus behinderungsbedingten Gründen zu verlieren.
Alles andere ist Vergangenheit und die solltest du abhaken, auch wenn es nicht leicht fällt. Sonst steckst du nur Energie in Dinge, die nicht mehr zu ändern sind. Und diese Energie kannst du doch viel besser für dich, dein Kind, deine Familie, dein Hobby, deine Zukunft brauchen.
Alles Gute für dich!
LG TinaF