HirnTumor-Forum

Autor Thema: Steht mir Urlaub zu ?  (Gelesen 8683 mal)

Volli

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Steht mir Urlaub zu ?
« am: 11. Mai 2006, 07:06:46 »
Guten Morgen @ all

Weiß jemand wie es aussieht mit Urlaub wenn  man krank geschrieben ist ?
Lt .meiner KK steht mir kein Urlaub zu. Ist das richtig ?

Volli
GBM 09/05

Offline Bea

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Re:Steht mir Urlaub zu ?
« Antwort #1 am: 11. Mai 2006, 08:18:35 »
Hallo Volli,

nach meinem Wissen hängt es von dem ab, worauf du krank geschrieben bist.

Entsprechend kann ein Urlaub auch gesundheitsfördernd sein.

Hat deine KK dir erklärt, warum in deinem Fall kein Urlaub zu machen ist?
Wäre eine Kur eine Alternative?

Das Problem das ich sehe, ist die Versicherungstechnische Seite. Aber auch hier sollte es Wege geben.

LG,
Bea

Feodora

  • Gast
Re:Steht mir Urlaub zu ?
« Antwort #2 am: 11. Mai 2006, 10:59:59 »
Selbstverständlich kann auch jemand der krankgeschrieben ist in Urlaub fahren. Dies muß mit Zustimmung des behandelnden Arztes geschehen, der dann ein kurzes Attest zur Vorlage bei der Krankenkasse schreibt. Der Patient soll ja schließlich alles tun um bald wieder arbeitsfähig zu sein und dazu gehört auch ein Urlaub.

fips2

  • Gast
Re:Steht mir Urlaub zu ?
« Antwort #3 am: 11. September 2007, 14:27:50 »
Es stimmt im Prinzip so wie es Feodra schreibt.
Der Arbeitgeber muss aber auch noch informiert werden.Ganz wichtig.Es könnten sonst arbeitsrechtliche Konsequenzen eintreten.
Man kennt ja die kollegialen Petzen und findet sie Überall."Pst Cheffe.Ich hab den Müllermeierschulze in Venedig gesehn.Ich dachte der wär krank?"

Sinnvoll wäre  ein Attest des Arztes für AG wie KK in dem z.B steht:

Herrn/ Frau xyz bitte ich trotz Arbeitsunfähigkeit die Erlaubnis zu geben in der Zeit vom XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXX nach
Blablabla eine Urlaubsreise zu machen.

Es spricht ausdrücklich positiv für die weitere Genesung. Die momentane körperliche Verfassung erlaubt dies aus medizinischer Sicht,auch wenn eine bestehende Arbeitsunfähigkeit  vorerst noch weiterhin vorliegt.
Aus medizinischen Gründen ist während des Urlaubs von folgenden Tätigkeiten abzusehen.
Flugreisen, Schwimmen ohne Begleitperson,längere Bergwanderungen...

Mit freundlichen Grüßen
Dr.med. Ziegenpeter
Artz für blablabla


Mit diesem Attest dürfte einer Urlaubsbewilligung nichts im Wege stehen,weder vom AG wie von der KK.
Ich weis zumindest von einigen Fällen in denen auf diese Weise ein Urlaub gewährt wurde.


Gruß Fips2
« Letzte Änderung: 11. September 2007, 14:37:58 von fips2 »

 



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