Hallo magixz
Willkommen im Forum.
Ich weis nicht wie deine Mutter zu der Sache steht.Ältere Menschen sind oft hoheitsergeben und wenn ein Mensch im weißen Kittel vor ihnen steht machen sie alles was der sagt.Der hat ja studiert und muss es wissen.
Fest steht eins.Deine Mutter muss sich keiner Behandlung unterziehen die sie nicht will.
Das zum Ersten.
Frage: Ist deinn Mutter stabil und transportfähig?Bei einem epileptischen Anfall ist eigentlich davon auszugehen,dass es nach einem Tag wohl so ist,dass sie wieder nach Hause könnte.Epileptiker bleiben bei akutem Anfall normalerweise 24 Std zur Beobachtung in der Klinik.So war es auf jeden Fall bis jetzt immer bei unsrem Sohn.
Wenn ihr kein Vertrauen in die Klinik habt, überlegt euch ob ihr sie nicht heim holt und selbst zu Dr.Vogel bringt.
So würd ich es machen.
Noch was zur Beförderung in eine Klinik vom Rettungsdienst.
Normalerweise sind die Rettungsdienste dazu angehalten in die nächstgelegene, der Indikation entsprechende, Klinik anzufahren.Hat der Patient aber Einwände dagegen,weil er zum Beispiel wegen seiner Erkrankung in einer andren Klinik in Behandlung ist und die, die Hintergrundinfos zum Patienten hat,kann man darauf bestehen in die gewünschte Klinik verbracht zu werden.Das fällt unter das Recht der freien Arztwahl.
Voraussetzung ist natürlich,dass kein akuter lebensbedrohlicher Notfall,wie Schlaganfall oder Herzinfarkt vorliegt,ist bei einem epil.Anfall meist nicht der Fall und der Weg nicht unverhältnismäßig weiter ist als zur nächstgelegenen Klinik. Also sich von Köln nach München bringen lassen ist nicht.Aber innerhalb von Köln,statt in die Klinik XY ins Krankenhaus ABC geht schon.Vorausgesetzt es ist ein Bett frei.Das dürfte aber sekundär sein.
In den meisten Fällen geht der Notarzt dann auch auf den Wunsch des Patienten ein und veranlasst die Einlieferung wie gewünscht.Er kann es ja mit der besseren Versorgung durch die patientenbekannte Klinik begründen.
Ein Haken will ich aber der Ordnung halber dabei nennen.Die Krankenkasse könnte die Transportkosten des weiteren Weges vom Patienten zurückverlangen.Dürfte aber bei entsprechender Begründung des Notarztes nicht der Fall sein.
Gruß und alles Gute weiterhin.
Fips2