Liebe Heike,
das wichtigste ist, dass die Krankenversicherung Deines Mannes aufrechterhalten bleibt! In der privaten Krankenversicherung gibt es mittlerweile einen sogenannten Basistarif, der in Beitragshöhe und Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Die KK muss diesen Tarif anbieten, eine Gesundheitsprüfung ist nicht zulässig. Vielleicht lassen sich dadurch Eure Beiträge senken. Möglicherweise - mal bei der KK nachfragen - könnte Dein Mann auch über Dich - wenn Du gesetzlich versichert bist - in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert werden, wenn er seine selbständige Tätigkeit aufgibt. Und schließlich bleibt, wie Andorra schon sagte, die Möglichkeit des Bezugs von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung, je nachdem ob Dein Mann arbeitsfähig ist oder nicht), wenn Dein Einkommen für Euch beide nicht ausreicht. Vielleicht lässt Du Dich mal von Euren Krankenkassen beraten, dazu sind die verpflichtet. Und notfalls würde ich empfehlen, eine Beratung bei einem Fachanwalt für Sozialrecht einzuholen, das kostet nicht so furchtbar viel und kann Euch helfen, Eure gesamte Situation mal zu durchleuchten.
Ansonsten wünsche ich Dir und Euch allen, dass das neue Jahr möglichst viel Gutes bringt.
Liebe Grüße, Caro