Hallo
Hier erst mal ein Link zu vielen Infos dazu
http://www.hirntumor.de/forum/index.php/topic,2029.0.htmlZu den Fristen des Fahrverbots.
Nach Hirneingriffen und Medikamentewechsel bei Epilepsiemedikamenten grundsätzlich 3 Monate Fahrverbot.
Nach epileptischen Anfällen durch Tumorauslösung mind. 6 Monate Fahrverbot nach OP.
Bei ungeklärten Epianfällen grundsätzlich
frühestens nach 12 Monate anfallsfreier Zeit, KANN der Arzt die Fahrtüchtigkeit wieder erteilen.
Vorsicht.
Der Arzt meldet ohne die Einverständniserklärung des Patienten keine Daten an das KBA oder Führerscheinstelle (ärztliche Schweigepflicht). Diese Einverständniserklärung wird Einem leider meist untergeschoben indem man den Hinweis des Arztes auf Fahrverbot unterzeichnen soll. Diese Unterschrift ist NICHT VERPFLICHTEND. Also Nichts blind unterschreiben. Ein Hinweis ans KBA kann eine für den Patienten, je nach Sachbearbeiter der FS-Stelle, Fahrtüchtigkeitsuntersuchung (ldl.Idiotentest) nach sich ziehen.
Das Fahrverbot durch den Arzt ist eigentlich kein Verbot, sondern ein Anraten. Fahrverbote können nur die Führerscheinstellen und das KBA aussprechen.
Probleme treten nur dann auf wenn es zum Unfall kommt und der Verdacht eines Anfalls im Raume stand. Dann können die Versicherungen Regressansprüche an den Fahrer stellen und die FS-Stelle kann Einsicht in die Krankenakte über den medizinischen Dienst verlangen.
Wer da unterhalb der Fristen trotzdem gefahren ist, hat schlechte Karten.
Ich würde im o.g. Falle, da der Verdacht des Anfalles im Raume steht von einem Arzt ein Attest verlangen, dass der Unfall in keinem Zusammenhang mit einem Epi-Anfall stand. Rein auf eine Gedächtnislücke nach einem Unfall, einen Epi-Anfall in Betracht zu ziehen, find ich sehr vermessen.
wer hat nach Unfällen nicht auch einen Schock und Gedächtnislücken?
Da dürfte die Hälfte der Unfallbeteiligten kein Auto mehr fahren.
Dieses Attest kann in der Zukzunft noch sehr wichtig sein.
Ich würde an eurer Stelle mich bei der deutschen Rentenversicherung Bund, oder Intergrationsfachdienst, erkundigen wie es aussieht mit einer Umschulung.
Diese Ansatzpunkt kann zweierlei Auswirkung haben.
1. Entweder ist die Annahme des Zusammenhangs Anfall-Unfall schnell vom Tisch. Zumal bis jetzt keine Anfälle vorlagen.
oder
2. Bekommt der Patient einen Umschulung welche den Besitz der Fahrerlaubnis nicht erfordert.
Ich gehe aber eher von Richtung 1aus, da der Zusammenhang sich nicht stichhaltig bestätigt hat und die DRVB versuchen wird die Kosten für die Umschulung einzusparen.
Viel Erfolg und immer gute Befunde.
Fips2