Hallo!
Eben gerade kam der Brief der KK, den ich euch nicht vorenthalten möchte. Meine Bitte, mir alle Argumente zu belegen, wurde einfach ignoriert. Aber lest selbst:
Guten Tag, Frau xxxx,
wir haben die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft und festgestellt, dass Ihre ambulante Chemotherapie nicht in der nächsterreichbaren Einrichtung (Dr. yyy in zzz) durchgeführt wird, sondern in der erheblich weiter entfernten Praxis in der Heriettenstiftung in Hannover.
Der Gesetzgeber legt fest, welche Leistungen die gesetzlichen KK übernehmen dürfen. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, dürfen Versicherte nicht beanspruchen, Leistungsbringer nicht ausführen und KK nicht bewilligen.
Demnach dürfen wir Fahrtkosten nur bis zur nächsterreichbaren Einrichtung erstatten.
Wir beteiligen uns an Ihren Krankenfahrten in der der Kosten, die bei einer Behandlung in zzz anfallen würden. Das sind max. 9 anrechenbare Kilometer pro Strecke. Die Fahrtstrecke zu dem von Ihnen ausgewählten Behandler beträgt nach unseren Berechnungen 35 km. Die daraus resultierenden Mehrkkosten in Höhe von ca. 17,62 € pro Fahrt sind von Ihnen selbst zu zahlen.
Gern unterstützen wir Sie, wenn Sie einen Termin bei Dr. yyy in zzz vereinbaren möchten. Sprechen Sie uns einfach an.
Die Genehmigung gilt mit einem Taxi oder Mietwagen vom 18.8.10 bis 31.12.10 unter den zuvor genannten Voraussetzungen.
Sollten zwingend medizinische Gründe bestehen. die die Behandlung in Hannover anstelle der nächstgelegenen Einrichtung unumgänglich machen, reichen Sie uns hierzu bitte weitere ärztliche Unterlagen ein, die wir dem Medizinischen Dienst der KV vorlegen werden.
Nun folgt im Brief noch eine Aufklärung über meine zu leistenden Zuzahlungen.
Ende des Briefes.
Alle Argumente, die ich am Telefon schon brachte, auch die Erklärung, warum irgendein niedergelassene Onkologe nicht der Richtige für mich ist, blieben unberücksichtigt. Na, da werde ich übers Wochenende mal einen Schlachtplan ausarbeiten.
LG
Lucie