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Autor Thema: Zusatzliche Zuzahlungen bei verschiedenen Medikamenten ab 1. 9.2010  (Gelesen 9941 mal)

fips2

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http://www.ck-wissen.de/forum/thread.php?id=1699r
Hier läuft grad ne Diskussion über die neuen Zuzahlungen bei Medikamenten.
Interessant dürfte diese Info sein für Migränepatienten die Triptane in tablettenform zu sich nehmen.
Hier wird nämlich sehr teuer für den Patienten.

Fips2
« Letzte Änderung: 10. September 2010, 11:08:00 von fips2 »

Offline Bea

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Re:Zusatzliche Zuzahlungen bei verschiedenen Medikamenten ab 1. 9.2010
« Antwort #1 am: 10. September 2010, 13:43:00 »
Hallo fips,

wir haben es bei einem Medikament, welches in eine absolut andere Region gehört, gerade erfahren.
Nach Aussage einer Apothekerin ist es aber abhängig von der Kasse.
In wie weit diese Aussage wirklich korrekt ist sollte man ggf. selbst prüfen.

LG,
Bea

Offline Ratzebär

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Re:Zusatzliche Zuzahlungen bei verschiedenen Medikamenten ab 1. 9.2010
« Antwort #2 am: 23. Dezember 2010, 07:55:02 »
Quelle:

 siehe hier



Zitat
22. Dezember 2010
Triptane: Absenkung des Festbetrags kann zu Patientenzuzahlung führen
Zuzahlungen können mehr als 50 Euro betragen

Triptane unterliegen der Festbetragsregelung. Dies bedeutet, dass die Krankenkassen die Kosten für jene Verordnungen nur bis maximal diesen Festbetrag übernehmen. Die Differenz zwischen Festbetrag und Apothekenverkaufspreis ist auch von den zuzahlungsbefreiten Patienten zu zahlen. Nicht befreite Versicherte zahlen zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Patientenzuzahlung.

 

Nachdem der Triptan-Festbetrag zum 1. September 2010 nochmals abgesenkt wurde, haben nicht alle Anbieter ihre Verkaufspreise angepasst. Lediglich Sumatriptan-Generika und Maxalt® liegen mit ihren Apothekenverkaufspreisen nicht über dem Festbetrag (Stand: 15. Dezember 2010). Rabattverträge existieren derzeit nur mit Anbietern von Sumatriptan-Generika.




LG
Biggi

P.S. Für Hilfe "Danke" ich im voraus, bekomme es nicht ganz hin.

No problem, wurde in Form gebracht.
LG Bluebird
« Letzte Änderung: 23. Dezember 2010, 08:26:15 von fips2 »
Aegroti salus suprema lex.=
Das Wohl des Patienten ist höchstes Gesetz.

Amicus certus in re incerta cernitur.=
In der Not erkennst Du den wahren Freund.

fips2

  • Gast
Re:Zusatzliche Zuzahlungen bei verschiedenen Medikamenten ab 1. 9.2010
« Antwort #3 am: 25. Januar 2011, 14:54:35 »
Anmerkung noch dazu für Patienten welche Antiepileptika nehmen müssen.

Auf keinen Fall das Medikament ändern, ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt gehalten zu haben.

Selbst Generika können andere Zusammensetzungen und Wirkmechanismen/Wirkstofffreisetzungen haben, als das Produkt auf das man eingestellt ist. Dieser Wechsel kann dann fatale Folgen haben.
Der Arzt wird dann auf dem Rezept "Aut Idem" ankreuzen, was dem Apotheker gebietet nur das Medikament, das auf dem Rezept steht und kein Generika auszuhändigen.
In diesem Falle ist auch die Krankenkasse dazu verpflichtet die vollen Kosten, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung zu leisten.
Denkt bitte bei der nächsten Verordnung selbst mit daran und besprecht mit dem Arzt das Problem im Vorfeld. Er wird auch der Krankenkasse die entsprechenden Begründungen für die Verordnung liefern.

Gruß Fips2

 



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