Ich stelle mal folgendes fest.
Biene schrieb im Beitrag 23. September 2010, 21:16:50
.... In meinen Befunden ist der Resttumor überall erwähnt und auch die größe 18mm ist genannt........
Das war also nach der OP In Mainz vor einem Jahr.
Ergo liegen Befunde vor.
Diese Befunde müssen, wie in der Uni-Klinik Mainz üblich, sowohl beim Hausarzt, als auch beim Patienten vorliegen. Zumindest ist es bei meiner Frau immer so der Fall gewesen.
Bitte schaue dort einmal nach wer der damalige ausführende Neurochirurg, der verantwortliche Ober und Chefarzt war. Das ist IMMER angegeben. Diese Arzte unterschreiben auch alle die Befunde die raus gehen.
Alle diese Ärzte sind über den Fall informiert und sind kompetente Ansprechpartner dafür.
Einer davon MUSS immer zu erreichen sein.
Mich persönlich würde auch interessieren, wer deinen Ärzte damals waren. Aber nur wenn du das bekannt geben willst.
Nur zur Info. Es gab einige personelle Veränderungen in Mainz, gerade im letzten Jahr.
In der Tat ist der Vagusnerv ein sehr bedeutender Nerv der sowohl Herzschlag wie Atmung und auch noch Funktionen der oberen Verdauungsorgane steuert. Aber mehr kann ich dazu auch nicht sagen, zumal nicht einmal klar ist in wie weit noch Resttumor um oder an dem Nerv vorhanden ist, der die Funktion beeinträchtigt.Hier kann nur ein versierter Arzt genaue Auskünfte erteilen.
Alles andre ist Spekulation.
Zu telefonischen Auskünften ist folgendes zu sagen.
Hier dürfen von der Klinik keinerlei Auskünfte gegeben werden. Es könnte sich ja Gottweiswer, für den Patienten ausgeben (z.B. Arbeitgeber) und dann Daten erschleichen, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Die einfachste Ausrede ist dann, dass die Akte im Moment nicht auffindbar ist, weil Im Archiv oder Sonstwo.
Das gibt es nicht, dass Krankenakten verloren gehen. Selbst nach 25 Jahren nicht. Das kann ich aus eigener Erfahrung bezeugen.Nach einem Jahr schon gar nicht.
Hier habe ich persönlich das vollste Vertrauen in die Klinik.
Es gibt eindeutige Vorschriften über die Verwahrung/Archivierung von Krankenakten.
Niedergelassene Ärzte müssen, so weit ich weis, bei lebenden Personen mindestens 10 Jahre, Kliniken 30 Jahre, alle Unterlagen und Aufnahmen archivieren.
Nach dem Tod,gilt auch noch eine gewisse Aufbewahrungsfrist. Wie lange die jetzt aber ist, kannich dir nicht sagen.
Man sollte mal davon ausgehen, da ja alle Ärzte und Kliniken nicht vom Tod des Patienten erfahren, dass die Aufbewahrungszeiten wohl wie bei lebenden Personen beibehalten werden, bis die Klinik oder Arzt vom Tod des Patienten Kenntnis erlangt.
http://www.krankenschwester.de/forum/pflegestandards-qualitaetsmanagement/14608-aufbewahrungsfrist-fuer-patientenakten.htmlhttp://www.trainergy.de/gesundheit/dokumentation/g_doku_aufbewahrungsfristen.htmIch persönlich würde so vorgehen.
Namen der verantwortlichen Ärzte zu deinem Falle heraussuchen.
Notfalls beim Hausarzt noch mal nach Befunden und Arztbriefen nachfragen und kopieren lassen.
Bei dieser Gelegenheit von da an konsequent eigene Krankenakte führen.
Termin mit einem diesee Ärzte, (die Ärzte haben in Mainz in der Regel einen festen Wochentag an dem sie Sprechstunde in der Ambulanz haben) in der neurochirurgischen Ambulanz ausmachen lassen und dann so verfahren wie Bluebird schon genannt hat. Nicht ab-wimmeln lassen, was ich mir aber kaum vorstellen kann, dass das passiert.
Du musst dir aber darüber im Klaren sein, dass die Antworten, die du erhältst vielleicht sehr bitter sind.
Nimm dir auf jeden Fall eine Begleitperson deines Vertrauens mit, die dich unterstützt.
Ich wünsche dir viel Erfolg und dass du endlich zu den Informationen kommst die du haben willst und sich die Ursache deiner Beschwerden vielleicht doch harmloser herausstellt als befürchtet.
Gruß Fips2