Hab schon einige Aktionen mit der KK hinter mir, wegen meiner Frau. Meist mit Erfolg.
Grundsätzlich nie telefonisch was aushandeln, wenn man angerufen wird. Das machen Sachearbeiter sehr gern, weil man den Patienten so mit Kleinigkeiten übertölpeln kann. Da steht Aussage gegen Aussage. Immer alles schriftlich oder per Mail.
Abstellen kann man so was recht schnell, wenn man das Gespräch erst mal stoppt und dem Gegenüber erklärt, dass man das Gespräch ab jetzt aufzeichnet, damit man die Aussagen belegen kann. Telefone mit Anrufbeantworter können so was.
Meist wird dann das Gespräch sofort abgebrochen. Ob man wirklich aufzeichnet oder nicht, interessiert erst mal nicht. Aber wenn man es tut, muss man den Anrufer darüber unterrichten. Aufzeichnung ohne Bekanntgabe ist gesetzteswidrig.
Den Weg über die örtliche Geschäftsstelle kan man sich getrost sparen. Die können/dürfen eh nichts entscheiden. Erst wird abgelehnt mit Standartfloskeln wie: "Es tut uns leid, dass wir Ihre Behandlung nicht übernehmen können/dürfen, da sie nicht in den den Standartbehandlungen der GKV-Basisversorgung enthalten ist."
Das ist der erste Versuch, ob es der Patient so akzeptiert.
Legt der Pastient doch Widerspruch ein, läuft es erst den zähen Weg über den medizinischen Dienst. Das dauert-----
Geschickter ist gleich bei der Zentrale der Krankenkasse die Anfrage einzureichen. Auch Aufsichtsratsbeschwerden wirken manchmal Wunder, wenn Sachbearbeiter zu eifrig im Ablehnen sind. Wenn sich ein Sachbearbeiter laufend bei der Zentrale rechtfertigen muss, warum er deine Behandlungen ablehnt, wird ihm das auch irgendwann zu blöd, weil es mit jeder Menge Arbeit und Unmut für ihn verbunden ist. Man muss nur nervig genug sein, dass er irgendwann schon so weit ist, dass wenn er deinen Namen schon liest, in Hinterkopf weis: Nicht der schon wieder
--- Gibs ihm, dass Ruhe ist
Ich hatte einmal eine Mail von einem Mitarbeiter der Rechtsabteilung von der KK bekommen. Nun ist er "mein persönlicher Ansprechpartner" ;-)
Ergebnis: Alles geht fixer weil die Rechtsabteilungen sich schon im Vorfeld ihre Chancen ausrechnen. Im Zweifelsfalle des rechtlichen Unterliegens geben sie dann der für dich zuständigen Geschäftstelle grünes Licht für die Genehmigung der Kostenübernahme, weil sonst noch Gerichtskosten zusätzlich zu zahlen wären. Quasi den Gaul von hinten aufzäumen. ;-)
Fips2