Deine Tochter hat schon recht.
Dir, als Patient, stehen erst mal alle Unterlage zur Einsichtnahme zu. Punkt.
Lediglich ein ganz geringer Prozentsatz davon, darf dir,
aber auch nur unter sehr begrenzten Auflagen, vorenthalten werden. Psychologische Einschätzungen des Patienten, welche der Behandlung und Konsilartätigkeit (Beratung/erweiterte Zweitmeinung) der Ärzte untereinander, dürften wohl darunter fallen. Bei mortalitär sehr hohen Graden von Tumorerkrankungen, kann es auch sinnvoll sein, diese Ergebnisse dem Patienten vor zu enthalten, wenn er noch nicht in der Lage wäre, diese Informationen psychisch zu verkraften.
Lediglich wenn du Kopien willst, dann musst du diese zahlen.
Tip.
In den Kliniken ist es manchmal so, dass der Patient zu Untersuchungen die Krankenakte in die Hand bekommt, um sie zur Untersuchung, in einem andren Bereich der Klinik mit zu nehmen. Beispiel: Vorstellung zum MRT in der Radiologie oder Konsilardiagnosestellung in der HNO-Abteilung. Das ist deine Chance.
Eine stille Ecke mit genügend Licht und ein Fotohandy und klick, klick, klick, schwupps----hast du deine Kopien.
Auch die Aufnahmen der MRTs oder CTs stehen dir als Kopien auf CD zu.
Verlange sie auf diese Argumentation, dass sie deine Folgeärzte bei der Mitbehandlung brauchen.
Meist bekommt man die CDs dann kostenlos. Für den Eigengebrauch, müsstest du evtl. den Rohling zahlen.
Sollten sich die Kliniken oder Ärzte beharrlich weigern, lass ruhig mal anklingen, dass du dich bei der kassenärztlichen Vereinigung beschweren wirst, wegen Krankenunterlagenvorenthalt. Meist werden die Ärzte ganz handzahm, weil sie wissen, dass dem Patienten die Unterlagen alle zustehen, damit der Patient über seine weitere Behandlung frei entscheiden kann. Das gäbe ordentlich Ärger mit der Rechtsabteilung.
Nutze diese Notbremse,aus taktischen Gründen, aber nur im absoluten Notfall.Dieses PDF-File wird dir sicher bei der Argumentation weiterhelfen:
http://www.patientenschutz.de/cms/files/einsichtsrecht.pdfhttp://www.vdk.de/perl/CMS_Page.cgi?ID=de7256&SID=IG6eGIQ/HnGb5Aa8wqD67U.G67ErD3Ausdrucken und Vorlegen. Zeig ruhig, dass du dir der Gesetzeslage bewusst bist und bereit bist sie einzufordern.Spätestens deinem Anwalt, müssen sie die Unterlagen aushändigen und der Anwalt wird der Klinik ein Honorar, für seine eigentlich unnötigen Dienste, in Rechnung stellen, welches sie auch begleichen müssen. Da wird der Verursacher (Arzt) sich in der Haushaltsabteilung der Klinik dafür verantworten müssen. Sehr unangenehm.
Man kann dann in der Richtung argumentieren: "Sie können sich es gern aussuchen. Entweder sie geben mir die mir zustehenden Krankenakte sofort zur Einsichtnahme in die Hand, oder ich werde leider meinen Anwalt, auf ihre Kosten bemühen müssen. Der wird sich sicher über dieses leicht zu verdienende Honorar sehr freuen."
Wir persönlich kennen das aus den Unikliniken in Mainz und Freiburg so, dass es dazu keinerlei Diskussionen bedarf. In unserer Feld-Wald-Wiesenklinik Vorort, musste ich auch schon etwas deutlicher werden.
Gruß Fips2