In wie fern begründen die Integrationsämter die rechtmäßige Kündigung?
Würde mich sehr interessieren.
In wie fern hat das Integrationsamt zu entscheiden ob eine Kündigung rechtens ist oder nicht?
Integrationsamt und Integrationsfachberatungsstellen sind 2 paar Schuhe mit völlig anderen Kompetenzen und Interessen.
Indegrationsämter bestimmen in wie weit eine behinderte Person,ihrer Behinderung entsprechend, Nachteilsausgleiche aus öffentlichen Mitteln erhält.( Steuerermäßigungen ,Parkerleichterungen, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kostenfrei usw.)
Integrations-Fachberatungsstellen(das war die Stelle an die ich euch geschickt habe) beraten Firmen darin, wie es möglich sein kann, dem Behinderten den Arbeitsplatz zu erhalten und zeigen den Firmen auch Wege wie man Gelder für die Integration vom Integrationsamt und anderen Stelle beziehen kann, damit der Arbeitsplatz des Patienten gesichert bleibt.
Du verstehst die unterschiedlichen Interessen der beiden Institutionen?
Die eine muss zahlen. Die Andre zeigt auf wie man mit den Mittel effektiv dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer hilft, sowie welche Gelder ihnen, von Wem zustehen.
Wart ihr auch beim Anwalt?
Fips2