Ich meine, wissen tu ichs nicht so genau, er muss sich zwar beim Arbeitsamt arbeitslos melden, bekommt aber bis zum Ende des regulären Krankengelzahlugszeitraums, das sind 72 Wochen Krankengeld, da er ja nicht dem Arbeitsmarkt, wegen seiner Erkrankung, zur Verfügung steht. Danach bekommt er ALG, oder Harz IV.
Genaue Informationen bekommt ihr bei der Krankenkasse und bei der Agentur für Arbeit.
Es kann auch sein, dass der Arbeitgeber ihm eine Entsschädigungszahlung anbietet, wenn er mit einem Auflösungsvertrag einverstanden wäre.
Vorsicht Falle!!!
Das kann zeitweise ALG-Sperre nach sich ziehen. Vor der Unterschrift Bedenkzeit erbeten und Informationen über die rechtlichen Folgen einholen.
Gruß Fips2