Hallo Auxbuerger
Hier ein vielleicht sehr hilfreicher Link für dich/euch:
http://www.krebs-bei-kindern.de/info/merkblatt.phpEs gibt weit mehr Sozialleistungen die in einem solchen Falle zustehen, wie man denkt.
Besonders wichtig in dem Beitrag ist die Info, dass der zuständige Sachbearbeiter bei dem ihr den Antrag stellt, laut SGB euch aufklären muss was euch zusteht und nicht im Interesse des Kostenträgers die Aufklärung zu führen hat. Das heist, dass nicht der Antragsteller für die Vollständigkeit der ihm zustehenden Leistungen und deren Antragstellung zu sorgen hat, sondern der bearbeitenden Sozialbearbeiter, über weitere Leistungen den Patienten, oder dessen Erziehungsberechtigten aufzuklären/ hinzuweisen hat.
Fehlverhalten/Unterlassen kann ein Dienstaufsichtsverfahren für den Sachbearbeiter nach sich ziehen, falls man ihm eine Unterlassung von Information nachweisen könnte. Man muss ihm nicht gleich drohen, aber fragen ob sonstige, außer den bereits beantragten Leistungen noch zustehen, kann man schon. Schriftlich natürlich
Befreie dich von dem, zwar lobenswerten Standpunkt, die Leistungen, welche euch zustehen nicht einzufordern. Nimm im Interesse deiner Tochter jede Erleichterung für dein Kind und die Familie wahr die du bekommen kannst. Alleine für die Übernahme der Reisekosten, für weiter entfernte Spezialisten zu besuchen und die daraus folgenden Kostenübernahme der Krankenkassen, kann es wert sein zu kämpfen. Gute Kinderonkologen sind rar gesäät. Normale Erwachsenen-Onkologen sind hier oftmals nicht unbedingt geeignet. Der Stoffwechsel von Menschen im Wachstum tickt nun mal anders als der Erwachsener. Also muss auch ganz anders mit den Medikamenten und deren Dosen umgegangen werden. Einfach so nach Tabellen kann man da nicht gehen.
Gruß Fips2