Das glaub ich dir schon, dass du nichts Böses wolltest. Hab ich dir auch nicht unterstellt.
Aber.
Wenn du dein zitiertes Werk genau durch liest, findest du am Ende des Berichts folgenden Passus:
Weihrauch-Therapie
Das aus Indien importierte Weihrauch-Präparat
H 15 ist in der Schweiz zwar frei verkäuflich, darf
aber nach Deutschland nur auf Rezept eingeführt
werden.
Rezeptfrei erhältlich ist das Präparat „boscari Weihrauch-
Kapseln nach Dr. XXXXXXXX“, eine Spezialanfertigung
von afrikanischem Weihrauch, die über
folgende Adresse bezogen werden kann:
Es dürfrte ja wohl klar sein, dass diese Quelle nicht ganz uneigennützig ist, sondern von bestimmten Interessenten gesponsert, bzw. darin geworben wird.
Ferner besteht auch noch der Unterschied, dass der Indische Weihrauch ein Medikament ist, das nur über Apotheken mit internationaler Importerlaubnis erhältlich ist.
Der o.g. afrikanische Weihrauch ist ein Nahrungsergänzungsmittel, was man in jeder Apotheke,Reformhaus oder per Internet bestellen kann.
Medikamente können, in bestimmten Fällen, von der Krankenkasse erstattet werden. Nahrungsergänzungsmittel sind dagegen grundsätzlich niemals von der KK erstattungsfähig.
Nahrungsergänzungsmittel kann man auch bei der Steuer nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Die Weihrauchmedikamente aus der Apotheke dagegen, sind aber voll steuerlich absetzbar.
Man kann sich nun am Ende fragen was teurer kommt. Da wird dann vermeintlich günstiger plötzlich teurer
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Bitte beachte den hier genannten Thread:
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Fips2