Halten wir doch einfach mal den oben vorgegebenen Sachverhalt fest.
Gegenargument für die Weitergabe
Laut Gesetz müssen grundsätzlich alle Medikamente, welche schon mal von einer Apotheke an einen Patienten ausgegeben wurden, bei Nichtgebrauch oder Verfall sachgerecht vernichtent werden.
Das hat folgende Gründe.
1. Schutz der Bevölkerung vor
Illegalem Medikamentenhandel/Drogenhandel
Gewährleistung des Inhalts und des Verfalldatums
Gewährleistung der sachgerechten Lagerung der Medikamente
Gewährleistung, dass der Patient auch das Medikament bekommt, das der Arzt verordnet hat
Patienten bekommen nur Medikamente die ihrer Anamnese und Erkrankung entsprechend ausgewählt sind.
2.Wirtschaftspolitische Gründe
Das Medikament wurde exziplit für den jeweiligen Patienten verordnet ,von seiner Krankenkasse bezahlt
Ein Medikament käme so vielleich 2 mal in den Handel.
Pharmazunernehmen(betriebswirschaftlich) und Krankenkassen(sozialwirtschaftlich) würde finanzieller Schaden entstehen. Von dem Steuerschaden mal ganz abgesehen.
Was gegen die Vernichtung spricht.
Moralische/ethische Bedenken, dass man ein noch brauchbares Medikament vernichtet, das einem andren Menschen evtl das Leben retten könnte.
Mir persönlich würde diese "sinnlose" Vernichtung auch widerstreben. Aber es gibt nun mal zu befolgende Gesetztesgrundlagen, die leider keinen andern Spielraum lassen.
Der Gesetzgeber hat sich dabei durchaus was gedacht.
Es ist ein sehr schweres Thema, das von seinen Bedenken her, duchaus nachvollziehbar ist und bestimmt viel Diskussionsbedarf hat.
Es gilt wohl eher hier eine Stelle zu finden, die sich verantwortungsvoll und kompetent um diese Dinge kümmert, was aber wiederum schwer wird, da es eine sehr kostenintensive Tätigkeit ist, welche keinerlei finanziellen Ausgleich für ihre Tätigkeit erhält.
Hier kämen,wenn überhaupt, wohl am ehesten karitative Institutionen in Betracht.
Ein zusätzliches Problem ist die Gewärleistung, dass in den Verpackungen auch wirklich noch das drin ist, was außen auf der Verpackung steht.
Wer will das garantieren, wenn das Produkt durch nicht nachvollziehbare Hände gewandert ist?
Ab der Abgabe aus der Apotheke reißt die Nachvollziebarkeitskette des Produktes ab, oder ist unterbrochen. Ebenso die Kühl und Lagerkette.
Man muss beide Seiten verstehen.
Wer eine legale Instution findet die dafür prädestiniert ist, sofern es sie gibt, darf sie hier bestimmt gern nennen.
Ich bin mir sicher, dass diese Information sicher noch mehr Menschen interssieren würde.
Fips2