Hallo sisi
Intravenöse Ernährung hat nichts mit künstlicher Ernährung im Pflegesinne zu tun.
Intravenös werden dem Körper Mineralien und Flüssigkeit, so wie Traubenzucker zugeführt. Dies geht aber nur über gewisse Zeiträume.
Künstliche Ernährung über Magensonde geht eigentlich unbegrenzt vom Zeitrahmen her.
Ob ein Patient nicht schlucken kann oder will, hat für mich den gleichen Stellenwert in meiner Ansichtsweise.
Nicht schlucken können in offensichtlich begrenztem Zeitraum lasse ich Behandlungen zu, aber anhand von Lähmungen auf Dauer nicht mehr schlucken zu können nehme ich als Schicksal oder gottgegeben an und möchte dies nicht.
Ob ich willentlich nicht schlucke ist mein ureigenes Problem in das sich kein Andrer einzumischen hat und schon gar nicht zu zwingen. Grund-Recht auf Selbstbestimmung
Ich bring dir mal ein selbst erlebtes, bzw. von einem Klassenkammeraden von mir widerfahrenen und geschilderten Fall, der mich grundlegend umdenken lies.
Der Vater eines Klassenkammeraden litt an Darmkrebs. Er war zu Lebzeiten ein sehr guter Vater, der seine Familie über alles liebte und sehr bodenständig.
Den ersten Anlauf des Darmkrebses bezwang er mit OP und Bestrahlung, sowie Chemo, was ihm auch , wenn man überhaupt davon reden darf, eine Heilung, bzw. Stillstand der Erkrankung zur Folge hatte.
Dies ging einige Jahre gut. Plötzlich bekam er wieder Beschwerden und er hatte schon gewisse Vorahnungen, welche sich bei einem Kontrolluntersuchungstermin bewahrheiteten. Ebenfalls hatten sich Metastasen im ganzen Körper gebildet. Ein grausames und schmerzhaftes Ende, mit vielen Qualen war vorauszusehen.
Eines Tages rief er an einem Wochenende die ganze Familie zusammen.
Keiner wusste was kam.
Als die Familie zusammen war, kreuzte (rein zufällig)
sein Hausarzt und ein befreundeter Notar auf.
Da nahm er den "Zufall" am Schopf und klärte im Beisein des Arztes und Notars seine Wünsche sowie die Aufteilung des Erbes.
Was beim Erbe anstand ist egal.
Wichtig war.
Er erklärte, dass er keinerlei ärtzliche Hilfe mehr in Anspruch nehmen will und verbat dem Arzt, dass er ihn in ein Krankenhaus oder Pflegeheim einweisen dürfe, selbst wenn die gesundheitlichen Zustände es erforderten.
Lediglich schmerzdämpfende Medikamente düften ihm verabreicht werden.
Seinen Angehörigen verbot er den Arzt zu rufen wenn ein bedrohlicher Gesundheitszustand bei ihm eintreten würde.
Warum der Notar?
Durch dessen Beisein und Betätigung des Willens des Patienten, Vollbesitz der geistigen Kräfte, korrekter juristischer Formulierung, sowie rechtliche Absicherung des Arztes und der Angehörigen machten sein Beisein notwendig.
Kopien dieses Testaments, oder Patientenverfügung bekamen Arzt und Angehörige sowie das Vormundschaftsgericht nach ein paar Tagen vom Notar ausgehändigt, bzw. übersandt.
Als dies vollzogen war, as und trank der Vater nichts, oder nur sehr wenig. Auch war er in dieser Zeit nur noch mit seiner geliebten Frau zusammen, welche ihn in seinem Vorhaben liebevoll unterstützte und bis zum Ende begleitete.
Was noch untereinander zu klären und zu bereden war sollte noch an diesem o.g. Wochenende geschehen.
Danach wollte er seine restliche Familie nicht mehr sehen und sie sollten ihn so in Erinnerung behalten wie er war.
Nach 8 Tagen ging er der Familie voraus----------
Im Nachhinein fand mein Klassenkamerad dieses Verhalten seines Vaters, obwohl es manchmal sehr hart war, richtig.
Ich habe seit dieser Zeit ein andres Bild von dieser Entscheidung und sehr viel Respekt vor diesem Menschen.
Mancher wird sagen er wäre feige gewesen und hätte sich der Situation nicht gestellt.
Nein.
Ich denke er ist seiner Würde und Geradlinigkeit, die er immer ausstrahlte, treu geblieben.
Gruß Fips2